Noch sind die Therapiemöglichkeiten bei den telemedizinischen Behandlungen der Ärzte stark begrenzt. Grund hierfür ist unter anderem, dass Ärzte im Rahmen der Fernbehandlung kein Rezept ausstellen können. Doch mit GERDA haben Landesapothekerkammer und –verband Baden-Württemberg den Startschuss für das eRezept gegeben.
Die KVBW beginnt nun damit, die entsprechende Software zu entwickeln, um die Schnittstellen von GERDA bedienen zu können. Laut KVBW können Patienten dann ab November bei einer Online-Arztbehandlung mittels docdirekt das eRezept beziehen. Zunächst wird GERDA in einem Pilotprojekt in den Apotheken der Region Stuttgart und Kreis Tuttlingen getestet. Wenn weiterhin alles wie geplant läuft, ist es vorgesehen, dass GERDA Anfang 2020 in Apotheken in ganz Baden-Württemberg etabliert wird – aus Sicht der Projektpartner je früher desto besser.
GERDA – Sicherer Rezeptspeicher für Arzt, Patient und Apotheke
GERDA ist ein sicherer Rezeptspeicher, der von Arzt, Patient und Apotheke bedient werden kann. Ärzte sollen dadurch im Rahmen der Fernbehandlung in der Lage sein, Rezepte auszustellen und verschlüsselt an GERDA zu senden. Zu Beginn kann die in der GKV verwendete Verordnung (Muster 16) digital ausgestellt und an GERDA bzw. den Patienten übermittelt werden. Weitere Verordnungstypen, zum Beispiel Hilfsmittel, sollen mit der Zeit eingeführt werden.
Fernbehandlung und e-Rezept: Wie funktioniert das?
Nach der Diagnose vom Online-Arzt wird das eRezept vom Arzt ausgestellt und verschlüsselt an GERDA übermittelt. Der Patient kann anschließend auf das verschlüsselte eRezept zugreifen und frei entscheiden, welche Apotheke, zunächst in der Region Stuttgart und Landkreis Tuttlingen, das eRezept beliefern soll. Apotheken können durch das bekannte N-Ident-Verfahren auf den Speicher zugreifen und das Rezept im Auftrag des Patienten beziehen. Das N-Ident-Verfahren ist eine Art digitaler Schlüssel, der jeden Teilnehmer des Apothekenmarktes eindeutig und sicher identifiziert.
Durch GERDA ist es möglich, dass die Apotheke dem Patienten den aktuellen Status des eRezeptes mitteilen kann. Dadurch weiß der Patient genau, wann er das oder die Medikamente abholen kann beziehungsweise wann auf Wunsch die verordneten Arzneimittel von der Apotheke gebracht werden.
Datensicherheit für den Patienten
Mit GERDA entscheidet der Patient, was mit dem eRezept passiert. Das bedeutet er hat eine freie Arzt- und Apothekenwahl und die Daten bleiben in der Verfügungsgewalt des Patienten. Außerdem wird bei GERDA das derzeit sicherste Verschlüsselungsverfahren angewendet.
Abrechnung des eRezeptes: Rechenzentren und Krankenkassen sind im Prozess berücksichtigt. Ist das Rezept beliefert, rechnet es die Apotheke über das Rechenzentrum mit den Krankenkassen ab. Dies soll weiterhin so bleiben: GERDA ist so konzipiert, dass das eRezept verschlüsselt und mit allen nötigen Informationen digital an die Rechenzentren gesendet werden kann. Das Rechenzentrum wiederum leitet das eRezept wie gewohnt an die Krankenkassen weiter. Auch die Krankenkassen waren an den Abstimmungsgesprächen beteiligt, so dass diese auf das eRezept vorbereitet sind.
GERDA ist Projekt der Landesapothekerkammer und –verband Baden-Württemberg
Durch die führende Rolle der Landesapothekerkammer und des Landesapothekerverbands bei der Einführung des eRezepts in Baden-Württemberg ist sichergestellt, dass das eRezept nicht in die Hände von kapitalgesteuerten Marktteilnehmern fällt, bei denen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen. Es ist wichtig, dass mit GERDA ein einheitliches System durch neutrale Akteure und unter staatlicher Kontrolle auf den Markt gekommen ist. Außerdem entsteht durch GERDA eine einheitliche Schnittstelle für Ärzte und Apotheken. Durch GERDA kann sichergestellt werden, dass der Patient weiterhin eine freie Arzt- und Apothekenwahl hat und dass das eRezept kein Handelsobjekt wird.
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