Im Jahre 2014 begann die Katastrophe für die Anleger der bekannten Schiffsfonds. MS „HS LIVINGSTONE“ ging in die Insolvenz und startete eine erschreckende Serie. Es folgten: MS „BELLA“ ; MS „BONNY“ ;  MS „BRAVO“ ; MS „CHIEF“ ; MS „GLORY“ ; MS „HANSA ARENAL“ ; MS „HANSA CALYPSO“ ; MS „HANSA CASTELLA“ ; MS „HANSA CENTURION“ ; MS „HANSA CONSTITUTION“ ; MS „HANSA NARVIK“ ; MS „HS MOZART“ ; MS „PRIMUS“ ; die Flottenfonds „HT-Flottenfonds II“ und  „HT Flottenfonds V“ sowie der „HT-TWINFONDS“.

„Als eine beispiellose Versenkung von Anleger-Kapital“ bezeichnet Dipl.-Schiffsingenieur Wilfried Beneke diese Misserfolgs-Serie. Dabei ist die Katastrophe wahrscheinlich noch nicht beendet. Zusätzlich wurden einige Schiffsfonds der Hansa Treuhand aufgelöst ohne Insolvenzverfahren und ohne das investierte Kapital an die Investoren zurückzuzahlen. „Besonders unverständlich ist für viele Anleger die Forderung der Insolvenzverwalter nach Rückzahlung der vor vielen Jahren erhaltenen Ausschüttungen. Gegen diese Forderungen können sich betroffene Anleger nur mit Hilfe erfahrener, spezialisierter Anwälte wehren.“ So Wilfried Beneke von der Interessengemeinschaft Fonds e.V.

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