Nach mehreren Anläufen und einem langen politischen Tauziehen hat der Deutsche Bundestag heute in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause die Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet. Damit müssen WLAN-Betreiber in öffentlichen Räumen zukünftig nicht mehr befürchten, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Die Bundesregierung erhofft sich mit der Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung“ mehr offen zugängliche WLAN-Bereiche – ein Feld, in dem Deutschland im internationalen Vergleich bislang weit hinterherhinkt.

Gunter Thiel, neuer Country Manager DACH der D-Link (Deutschland) GmbH, begrüßt die Gesetzesänderung: „Mit der längst überfälligen Abschaffung der Störerhaftung ist nun eine wichtige Hürde gefallen, die bis dato den Ausbau von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum behindert hat. Die flächendeckende Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots ist ein essentieller Bestandteil einer freien Informationsgesellschaft und wird von den Endverbrauchern zu Recht eingefordert. Wir als Hersteller unterstützen unsere Kunden und Partner, wie etwa Betreiber von Cafés, Restaurants, Schulen oder Krankenhäusern dabei, zeitgemäße WLAN-Lösungen anzubieten und damit wettbewerbsfähig zu bleiben“.

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