Livestreaming ist sehr beliebt geworden. Wer sich oder andere mit dem Smartphone filmt, kann die Filme über Plattformen wie Facebook, Periscope, YouNow uvm. weltweit in Echtzeit verbreiten. Dabei drohen allerdings viele verschiedene rechtliche Risiken.

Beispielsweise ist das Livestreaming von einem Konzert nur mit Einwilligung des Veranstalters zulässig. Oder das Filmen von identifizierbaren Personen bedarf deren Einwilligung. Sonst liegt ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor. Innerhalb von Gebäuden ist das Hausrecht zu beachten. Wer sich durch solche Aufnahmen geschädigt fühlt, kann den Urheber, also den „Streamer“, verklagen. Und wenn die Einwilligungen nicht nachgewiesen werden können, droht das nächste Problem. Denn die so genannte Beweislast liegt bei demjenigen, der sich auf eine Einwilligung beruft.

Oder nehmen wir die immer weiter verbreiteten Produktplatzierungen, Sponsoring oder Werbung innerhalb solcher Streams. Handelt es sich nach der Definition um Rundfunkbeiträge, was bei regelmäßigen Streams in vielen Fällen anzunehmen ist, dann muss nicht nur eine „Rundfunklizenz“ vorliegen, sondern es sind auch die üblichen Kennzeichnungspflichten von Werbung etc. zu beachten.

Viele machen sich über solche Dinge überhaupt keine Gedanken. Durch die schnelle Auffindbarkeit entsprechender Streams, vor allem dann, wenn sie später noch als Aufzeichnung abrufbar zur Verfügung stehen, ist die Gefahr von Sanktionen (Abmahnungen, Bußgeldbescheide etc.) aber sehr groß.

Daher sollte sich jeder, der Livestreams plant und durchführt, umfassend über seine Pflichten informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Vieles davon gilt übrigens auch für nicht als Livestream, sondern als Aufzeichnung – bspw. über YouTube – ins Netz gestellte Videos.
 

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