Die Bewahrung der Schöpfung ist ein ureigenes Interesse der Kirche. Die Website „Infoportal Kirchenland“ informiert deshalb jetzt ganz konkret darüber, wie Flächen im Eigentum der Nordkirche biodiversitätsfördernd bewirtschaftet werden können. In vielen Regionen Deutschlands sind Kirchengemeinden und andere kirchliche Träger Grundeigentümer. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt stellt heraus: „Die Nordkirche trägt mit ihren rund 58.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche eine bedeutende Verantwortung für den Erhalt der agrarisch geprägten Biodiversität. Hier wird unser Auftrag, Gottes gute Schöpfung zu bewahren, ganz konkret“. Die Nordkirche kann somit direkt Einfluss auf die Art und Weise der Bewirtschaftung ihres Landes nehmen und gemeinsam mit ihren Pächterinnen und Pächtern zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft aktiv werden.

Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), macht deutlich, dass dem alarmierenden Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft nur durch Anstrengungen aller Landeigentümerinnen und -eigentümer begegnet werden kann: „Der Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist dramatisch. Das verdeutlichen etwa die Bestandsrückgänge bei vielen Vogel-, Insekten- und Amphibienarten. Deshalb begrüßen wir es, wenn die Kirche als Grundbesitzerin ihre Kirchengemeinden ermutigt und befähigt, sich bei der Verpachtung und im Dialog mit den Pachtenden für mehr Artenvielfalt konkret einzusetzen. Das Infoportal schließt dabei eine Wissenslücke.“

Das neue „Infoportal Kirchenland“ wurde von der Michael Succow Stiftung in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und dem BfN entwickelt. Es liefert Antworten auf viele Fragen zum Thema: Was kann konkret getan werden, um biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zu erhalten und zu fördern? Wie können Menschen, die kirchliches Land nutzen, mit den Kirchengemeinden dazu ins Gespräch kommen? Wo gibt es Naturschutzberatung für die Landwirtschaft sowie Förderung? Welche Vorgaben und Beschlüsse gibt es seitens der Kirche?

Über das Online-Angebot können Pastorinnen und Pastoren, Kirchengemeindemitglieder, Beschäftigte der Kirchenverwaltung, Landwirtinnen und Landwirte sowie Interessierte sich unkompliziert über ökologische Handlungsmöglichkeiten auf landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Kirche erkundigen. Dazu gehören zum Beispiel gemeinsame Feldbegehungen, Kooperationsvereinbarungen oder die Ausgestaltung von Pachtverträgen. So lassen sich naturverträgliche Bewirtschaftungsmethoden wie nutzungsfreie Pufferzonen um Sölle, das Einrichten von Kiebitzfenstern und der Verzicht auf bestimmte Herbizide oder Naturschutzmaßnahmen wie das Anlegen von Feldgehölzen oder Blühstreifen in Pachtverträgen verankern. Auf der Webseite aufgeführte Praxisbeispiele zeigen bereits bewährte Maßnahmen von engagierten Kirchengemeinden oder anderen kirchlichen Akteuren. Zudem wird über die aktuelle Verpachtungspraxis informiert. Das kirchenkreisspezifische Informationsangebot richtet sich derzeit vorrangig an Akteurinnen und Akteure der Nordkirche, den überwiegenden Teil können aber auch bundesweite Nutzerinnen und Nutzer verwenden.

„Die Michael Succow Stiftung hat mit Kirchengemeinden schon lokal zu zukunftsfähiger Landwirtschaft zusammengearbeitet. Ich freue mich, dass diese Erfahrungen nun über Greifswald hinaus Interessierten zur Verfügung stehen“, so Thomas Beil von der Geschäftsführung der Michael Succow Stiftung. Die Konzipierung und Erstellung der Website wurden durch das BfN gefördert. Das Infoportal wird nun von der Nordkirche weiter betreut. Ricarda Rabe, Vorsitzende des Kirchlichen Dienstes auf dem Lande der Evangelischen Kirche Deutschlands, hat die Schirmherrschaft übernommen.

Zum Internetauftritt „Infoportal Kirchenland“: https://infoportal-kirchenland.de/

Hintergrundinformationen

Mehr als 800 der rund 1.000 Kirchengemeinden der Nordkirche verfügen über insgesamt etwa 58.000 Hektar landwirtschaftliche Pachtfläche. Diese 800 Kirchengemeinderäte müssen sich regelmäßig mit der Verpachtung – und damit der Art der Bewirtschaftung – der Flächen in ihrem Eigentum beschäftigen. Die 13 der Nordkirche untergeordneten Kirchenkreise unterhalten Liegenschaftsverwaltungen, die die Aufsicht über die Verpachtungsvorgänge führen und dabei unterschiedliche Akzente setzen.

Für die Mitglieder der Kirchengemeinderäte gibt es bisher kaum Angebote, bei denen sie sich ein Bild von den Regelungen und Gesichtspunkten machen können, die bei der Verpachtung zu beachten sind. Vor allem die Kriterien, die bei der Pächterauswahl angelegt werden können, treffen auf großes Interesse. Neben kirchlichen, sozialen und ökonomischen Kriterien werden ökologische Aspekte kontrovers diskutiert. Gut zugängliche und fundierte Informationen helfen, dem Anspruch der Nachhaltigkeit und Schöpfungsbewahrung gerechter zu werden, den die Kirche an sich stellt.

Neben Nahrung und energetischen Ressourcen für den Menschen boten Äcker, Wiesen und Weiden über Jahrtausende hinweg einer Fülle von Tier- und Pflanzenarten – vom Feld-Rittersporn über Braunkehlchen bis hin zur Ackerhummel – einen Lebensraum. Die landwirtschaftliche Intensivierung bewirkte einen drastischen Schwund von Arten in der Agrarlandschaft. Da sich die Bewirtschaftungsweise direkt auf die biologische Vielfalt auswirkt, ist es dringend notwendig, angepasst zu wirtschaften. Die von der Bundesregierung 2007 beschlossene Nationale Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt betont, dass ein Erhalt der Biodiversität nur durch das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, also auch der Kirchen als Landeigentümerinnen, gelingen kann. Insgesamt besitzen die Kirchen in Deutschland rund 500.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Mit der Verantwortung, den Erhalt biologischer Vielfalt zu fördern, kann die Kirche ihre Vorbildfunktion – auch in Sachen Landverpachtung und einem gerechten Umgang mit dem ihr anvertrauten Land – erfüllen.

Die Bundesregierung hat am 4. September 2019 das Aktionsprogramm für Insektenschutz beschlossen. Es handelt sich um das bisher umfangreichste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz von Insekten und ihrer Artenvielfalt. Mit konkreten Maßnahmen in neun Handlungsbereichen adressiert das Programm alle wesentlichen Ursachen des Insektensterbens unter anderem mit strengeren Regeln zum Einsatz von Pestiziden. Der Bund stellt künftig jährlich 100 Millionen Euro mehr für den Insektenschutz und die Insektenforschung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Ruth Birkhölzer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 8491-4444
E-Mail: presse@bfn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel