An der australischen Ostküste herrscht Ausnahmezustand. Zahlreiche Busch- und Waldbrände sorgen seit Wochen für die größte Massenevakuierung, die der Bundesstaat New South Wales, in der auch die beliebte Metropole Melbourne liegt, je erlebt hat. Auf einer Länge von 250 Kilometern an der Südküste dieser Region hat die Feuerwehr eine Sperrzone eingerichtet. Das Auswärtige Amt rät Urlaubern, betroffene Gebiete frühzeitig zu verlassen oder zu meiden. Manche Touristen wurden bereits evakuiert, einige reisen früher ab oder treten ihren Urlaub gar nicht erst an. Doch wer übernimmt die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder außerplanmäßige, teurere Heimreisen? Die ARAG Experten informieren, was Australien-Urlauber jetzt wissen müssen.

Individualbucher
Nach Auskunft der ARAG Experten haben Individualreisende schlechte Karten, wenn sie ihren gebuchten Australienflug oder das Hotel stornieren. Ein Rücktrittsrecht haben sie nämlich nicht. Das Ticket bzw. das Hotelzimmer kann nicht einfach zurückgegeben werden. Hier kommt es auf die individuellen Konditionen und auf die Kulanz der Verträge und Anbieter an.

Pauschalreisende
Auch Pauschalurlauber können sich nicht einfach auf höhere Gewalt berufen. Hier kommt es nach Auskunft der ARAG Experten auf den Reisezeitpunkt und -ort an. Nur, wenn der Australien-Urlaub kurz bevorsteht und das Ziel der Reise direkt in betroffenen Gebieten liegt, können Urlauber ohne Stornokosten von ihrem Reisevertrag zurücktreten, weil die Naturkatastrophe die Reise erschweren, gefährden oder gar vereiteln würde. Anders herum kann aber auch der Veranstalter die Reise aufgrund der verheerenden Brände absagen. In der Regel gibt es in solchen Ausnahmesituationen Umbuchungsangebote. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht hingegen nicht.

Reiseabbruch
Wer bereits unterwegs ist, kann den Vertrag bei einer Naturkatastrophe kündigen. Dann muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Urlauber so schnell wie möglich nach Hause geflogen werden. Fallen dabei Mehrkosten an, trägt sie der Reiseveranstalter. Zudem haben Urlauber, deren Reise aufgrund von unvermeidbaren Umständen abgebrochen werden muss, Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Leistungen.

Programmänderung vor Ort
Können durch die Feuergefahr gebuchte Programmteile nicht durchgeführt werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer Preisminderung, weil ein Reisemangel vorliegt. Haben Urlauber beispielsweise eine Rundreise gebucht, die in Teilen durch gefährdete Gebiete führt, darf diese kostenlos storniert werden.

Kein Recht auf kostenfreien Storno
Pauschalurlauber, deren Reise erst in einigen Wochen oder gar Monaten losgeht, können ihren Australien-Trip nach Auskunft der ARAG Experten nicht kostenlos stornieren bzw. müssen mit Stornogebühren rechnen. Denn sollte die Brandgefahr bis Reiseantritt gebannt und Schäden beseitigt sein, besteht kein Grund, die Reise nicht anzutreten. Angst allein genügt nach Auskunft der ARAG Experten nicht, um den Urlaub kostenlos zu stornieren.

Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung hilft da meist nicht weiter; denn diese deckt in der Regel das Risiko des Reisenden ab. Diese greift z. B. dann, wenn der Reisende erkrankt oder ein naher Angehöriger stirbt.

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