Die Konjunktur in Deutschland kühlt sich ab. Die Wachstumsraten wurden zuletzt nach unten korrigiert. Die Zahl der Kurzarbeiter hat sich seit Frühjahr 2018 auf 50.000 verdoppelt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil reagierte jetzt und hat im November 2019 einen Referentenentwurf vorgelegt, um Kurzarbeit neu zu regeln. So soll die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen die auf Kurzarbeitergeld zu zahlenden Sozialbeiträge erlassen, wenn sie betroffene Arbeitnehmer weiterbilden. Im Bedarfsfall möchte Heil auch die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitergeld von derzeit zwölf Monaten verlängern.
Besondere Zuschüsse könnte es für Betriebe geben, die stark vom Strukturwandel betroffen sind. Außerdem im Gespräch ist die „Perspektivqualifizierung“: Erklären sich Arbeitgeber bereit, nicht mehr benötigte Mitarbeiter für die Dauer einer Qualifizierung weiterzubeschäftigen, könnten sie einen staatlichen Zuschuss zum Gehalt und zu den Weiterbildungskosten erhalten.
Viel Zustimmung aus der Wirtschaft
Noch stehen nicht alle Details fest. Doch grundsätzlich stimmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den geplanten Maßnahmen zu. In der Wirtschaftskrise 2008/2009, als bis zu 1,5 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit waren, halfen flexible Lösungen dabei, Entlassungen zu vermeiden. Das ist auch diesmal das Ziel. „Wir finden den Ansatz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil richtig. Das A und O ist jedoch, dass Unternehmer vorausschauend handeln und sich rechtzeitig Gedanken über ihre Situation machen“, sagt Holger Fischer, Unternehmensberater bei Ecovis in Würzburg. Wichtig seien eine vernünftige Umsatz- und Auftragsplanung für die nächsten zwölf bis 24 Monate und ein Abgleich mit der eigenen Personalsituation.
Panik ist nicht angebracht
Noch betrifft die wirtschaftliche Flaute nicht alle Branchen. Merklich spürbar ist sie aber beispielsweise im Maschinenbau oder bei Automobilzulieferern. Dabei kommt es auch immer auf die individuelle Situation des Unternehmens an. „Zunächst ist es denkbar, Arbeitszeitkonten einzurichten oder die Möglichkeit anzubieten, Minusstunden anzusammeln. Sinnvoll ist es auch, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um personelle Fragen zu klären. Da kann man sich später viel Ärger sparen“, sagt Fischer.
Generell rät er, frühzeitig zu handeln und eine Bestandsaufnahme im Unternehmen zu machen: Wie steht der Betrieb im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche da? Wie ist die Auftragslage? Wie viel Personal benötige ich dafür? Ist es sinnvoll, Kurzarbeit zu beantragen? Welche Art der Weiterbildung ist für die Mitarbeiter sinnvoll? „Nur wer sich jetzt die richtigen Fragen stellt und diese ehrlich beantwortet, kann gestärkt aus einer Krise herauskommen“, sagt Ecovis- Unternehmensberater Fischer.
Holger Fischer, Unternehmensberater bei Ecovis in Nürnberg und Würzburg
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.
www.ecovis.com
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com