Juliette de Grandpré, Senior Advisor für europäische Klimapolitik beim WWF Deutschland, sagt:
„Ursula von der Leyens Vorhaben, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen, bleibt eine bedeutende Vision für Europa. Das Klimaschutzgesetz ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch in wesentlichen Punkten bleibt der Entwurf noch zu vage. Gerade die nächsten zehn Jahre sind entscheidend, um die Erderhitzung gemäß des Pariser Abkommens noch auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes ist aber nicht ausreichend, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erfüllen. Eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent ist bis 2030 nötig, hier greift der Entwurf noch zu kurz. Für die Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad muss zudem die Klimaneutralität bereits 2040 in der EU erreicht werden.
Ein schnelleres Tempo ist dieses Jahr entscheidend für ambitionierte Klimaschutzziele weltweit. Die Europäische Union ist gefordert und muss international vorangehen, um noch vor der Weltklimakonferenz Anfang November ihren Klimaschutzbeitrag zu erhöhen. Das Klimaschutzgesetz bleibt eine große Chance für Europa, um diese Vorreiterrolle einzunehmen und auch andere Staaten zu größeren Anstrengungen zu bewegen.“
Aus Sicht des WWF fehlen folgende Punkte im EU-Klimaschutzgesetz:
1. Die EU muss bis 2040 Netto-Null-Emissionen erreichen, um ihren Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise zu leisten.
2. Das Etappenziel für 2030 muss mit 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 festgeschrieben werden.
3. Im dem Klimaschutzgesetz fehlen verbindliche Folge-Etappenziele für die Jahre nach 2030.
4. Das Klimaschutzgesetz muss alle Politikfelder der EU durchdringen und alle Bereiche erfassen, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität übereinstimmen.
5. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen muss in dem Gesetz festgeschrieben werden, genauso wie das Verbot aller Subventionen, Steuervergünstigungen, Werbung und anderer Vorteile für fossile Energien wie Kohle, Öl und Gas.
6. Ein wissenschaftliches Gremium muss mit dem Klimaschutzgesetz eingerichtet werden, welches die Pläne der EU zur Bewältigung der Klimakrise überprüft und sicherstellt, dass die Fortschritte ausreichend sind.
7. Die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme wie Wälder, Moore und Feuchtgebiete müssen als separates Ziel für die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre (sogenannte Senken) in dem Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden.
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