Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Filip Kostic im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt. Innerhalb einer Frist von 24 Stunden kann Einspruch gegen das Urteil eingelegt werden.
Kostic war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen den SV Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden.
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