Der neue Referentenentwurf zum BattG fördert primär die Tendenz zum Wettbewerb um die geringstmögliche Sammelmenge von Altbatterien kritisiert der bvse. Der Verband fordert eine Steigerung der Sammelquote auf 65 Prozent und weitere Maßnahmen, um einer drohenden Stagnation des Rücknahmesystems entgegenzuwirken.

Für die bvse-Mitgliedsunternehmen ist die Gewährleistung einer flächendeckenden, kostenfreien und zügigen Abholung der im Rahmen ihrer Sammel- und Behandlungstätigkeiten anfallenden Geräte-Altbatterien von zentraler Bedeutung. Sie befürchten, dass der Paradigmenwechsel von der Solidargemeinschaft mit GRS als Auffangsystem, wie noch im Arbeitsentwurf von Juni 2019 vorgesehen, zum reinem Wettbewerbssystem zwischen wenigen Marktakteuren im aktuellen Referentenentwurf, große umweltpolitische Rückschritte bringen wird.

Der Vorsitzende des bvse-Fachverbands Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Bernhard Jehle, sieht die große Gefahr, dass auf Basis des BattG insbesondere ein Wettbewerb um geringstmögliche Zielerfüllung entsteht: „Der Gesetzesentwurf verkennt, dass eine kleinteilige Sammlung und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit einen deutlich höheren Kostensatz verursacht als die Abholung von Batterien an Groß-Anfallstellen. Mehr als in einem Solidarsystem entscheiden in einem reinen Wettbewerbssystem Aufwand und Kosten über den Umfang der zu erbringenden Leistung.“

Verlierer einer solchen Entwicklung könnten insbesondere kleine, „nicht lukrative“ Sammelstellen sein. Ein Ausdünnen des Sammelsystems und damit längere Wege für den Endverbraucher zu den Abgabestellen seien zu erwarten, macht der Fachverbandsvorsitzende deutlich.

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an aus Altbatterien zurückzugewinnenden Rohstoffen sowie der in Altbatterien verbauten Schadstoffe müsse die Tendenz aber genau in die andere Richtung gehen. „Der Gesetzgeber soll seine politische Zielsetzung zu höheren Sammelquoten, die er bereits in seinen Ausführungen zur Circular Economy und in der Rohstoffstrategie vom 15. Januar definiert hat, konsequent weiter verfolgen“, fordert Bernhard Jehle.

Die im neuen Gesetzentwurf unveränderte Sammelquote von 45 % wird mit bestehenden Sammelsystemen längst erreicht. Im vorliegenden Entwurf fehlen Anreize, weitere Batterien anzunehmen, wenn diese Sammelquote erreicht wird. „Das im Bereich der Gerätealtbatterien favorisierte Wettbewerbssystem kann nur dann ressourcenpolitische Effekte entwickeln, wenn es tatsächlich einen Wettbewerb um die höchstmögliche Sammelmenge bewirkt. Wir fordern daher eine Sammelquote von 65 Prozent für Geräte-Altbatterien im herstellereigenen System“, erklärte Jehle.

Von immenser Bedeutung ist nach bvse-Ansicht auch, dass mangelnde Pflichterfüllung geahndet und effektiv sanktioniert wird. In dem Referentenentwurf fehlen wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Herstellerpflicht, wie beispielsweise eine Malusregelung bei Nichterfüllung der Sammelmenge.

Mit Unverständnis reagiert der bvse auf die im vorliegenden Entwurf fehlende Sicherheitsregelung für den Fall, dass ein herstellereigenes Rücknahmesystem und damit die mit ihm angeschlossenen Hersteller wegfallen. „Diese Regelung, die noch im Arbeitsentwurf vorgesehen war, dürfte gerade auch im Interesse der Rücknahmesysteme selbst sein“, erklärte der bvse-Fachverbandsvorsitzende Jehle, denn bei Wegfall eines Systems müssen diese dessen Anteil an Geräte-Altbatterien auf eigene Kosten zurücknehmen.

Große Zweifel hegt der bvse zudem hinsichtlich der weiteren erfolgreichen Umsetzung gemeinsamer Aufgaben, wie beispielsweise der breiten und flächendeckenden Öffentlichkeitsarbeit. Gerade die Informationsarbeit und kurze Abgabewege sind nach Ansicht des Verbandes wesentliche Grundpfeiler, den Umweltaspekt beim Verbraucher und die Abgabebereitschaft zu steigern. Fehlen diese Bedingungen besteht die Gefahr, dass Batterien unsachgemäß in andere Abfallströme entsorgt werden.

Damit fehlen sie nicht nur im Monitoring und sind oftmals für ein Recycling verloren, sondern es gehen auch erhebliche Gefahren von ihnen aus. Hervorzuheben ist hier der wachsende Anteil an Lithium-Akkus. Die im Vorfeld einer Behandlung zwingend notwendige Getrennthaltung und separate Erfassung dieser Batteriearten muss mit allen Mitteln verbessert werden, um das derzeit bestehende extrem hohe Brandrisiko in Recyclinganlagen zu verhindern. „Hier sehen wir neben den Elektrogeräteherstellern ebenso die Batteriehersteller in der Pflicht, notwendige Aufklärungsarbeit zu betreiben und verbrauchernahe, moderne und dem Stand der Technik entsprechende Rückgabestellen einzurichten“, macht Bernhard Jehle deutlich.

Darüber hinaus vermisst der bvse eine produktorientierte Regelung zu E-Commerce-Plattformen in die Produzentenverantwortung. Eine fehlende Haftung für E-Commerce-Marktplätze führt dazu, dass vor allem ausländische Anbieter, die ihre Waren darüber vertreiben, sich nicht an der Entsorgung beteiligen. Der bvse fordert hier, dass E-Commerce-Plattformen in die Pflicht genommen werden, vor Aufnahme des Marktteilnehmers zu prüfen, ob der Inverkehrbringer eine Registrierung besitzt und dafür haftet. Schließlich bieten sie solchen Anbietern auch aktiv Raum, ihre Angebote zu verkaufen.

Positiv bewertet der bvse die Konkretisierung, dass Geräte-Altbatterien durch die angeschlossenen herstellereigenen Rücknahmesysteme innerhalb einer 14-Tage-Frist unabhängig von Beschaffenheit, Art, Marke oder Herkunft unentgeltlich abzuholen sind. Eingeschlossen darin sind auch beschädigte Batterien. Allerdings besteht nach bvse-Meinung noch ein Anpassungsbedarf in der Definition der Abholmenge, damit für größere Anfallstellen kleinteilige ökologisch und ökonomisch nachteilige Transporte vermieden und andererseits für kleine Anfallstellen niedrige maximale Abholmengen gewährleistet sind.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/

Ansprechpartner:
Michaela Ziss
Pressereferentin
Telefon: +49 (228) 98849-17
Fax: +49 (228) 98849-99
E-Mail: ziss@bvse.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel