Die Mittelbayerische Zeitung hatte letzte Woche bei der Landeszentrale eine entsprechende Lizenz beantragt, um bereits am kommenden Wochenende live über die Stichwahlen im Rahmen der bayerischen Kommunalwahlen berichten zu können. Um dem besonderen Informationsauftrag von Medienhäusern – gerade in dieser schwierigen Zeit – gerecht zu werden, agierte die Landeszentrale schnell und lösungsorientiert. Die Rundfunkgenehmigung ist zunächst auf sechs Monate befristet.
Nach geltendem Recht benötigen Bewegtbildangebote, die im Internet gestreamt werden, eine Lizenz, wenn sie linear verbreitet werden und zeitgleich für mindestens 500 Nutzer zu erreichen sind. Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie hier.
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