„Wir wollen mit dieser Umfrage belastbare Aussagen erzielen, die unserer Branche helfen, gestärkt aus dieser Situation herauszukommen”, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
In die Bestandsaufnahme einfließen sollen u. a. Erkenntnisse zu Arbeitsabläufen und Arbeitsaufkommen, der Kompensation von nichtstattfindenden Eigentümerversammlungen und dem Abhalten von Online-Versammlungen. Zudem werden Fragen zur veränderten Vermittlertätigkeit und zum anstehenden Zensus gestellt. Wie sich die Corona-Krise auf das Ausbleiben von Miet- und Hausgeldzahlungen auswirkt, ist ebenfalls Gegenstand der Umfrage. Abschließend nachgefragt werden einige wenige Aspekte zum vorliegenden WEG-Gesetzentwurf wie zu Umlaufbeschlüssen oder der Ladungsfrist zu Eigentümerversammlungen.
Immobilienverwaltungen sind aufgerufen, bis zum 22. April 2020 online unter www.vdiv.de/kurzumfrage an der Kurzumfrage teilzunehmen. Diese dauert etwa 5 Minuten. Alle Daten werden anonymisiert und unter Berücksichtigung der DSGVO erhoben und verarbeitet.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (ehemals DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband rund 3.000 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten 6,8 Millionen Wohnungen mit einem Wert von über 680 Milliarden Euro, darunter allein 4,8 Millionen Eigentumswohnungen. Der VDIV Deutschland tritt ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Wohnungsverwaltung. Er engagiert sich für einen wirksamen Verbraucherschutz, fordert einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen. Der Berufsverband ist ständiges Mitglied im Wohnungswirtschaftlichen Rat der Bundesregierung, im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).
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