Die Behörde für Kultur und Medien setzt zusammen mit der Hamburger Clubstiftung eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Hamburger Musik-Clubs um, mit der die Auswirkungen der Corona bedingten Schließungen abgefedert werden sollen. Aus dem Hilfspaket Kultur in Höhe von 25 Millionen Euro, mit dem der Senat Hamburger Kultureinrichtungen im Rahmen existierender Förderinstrumente unterstützt, werden rund 1,5 Millionen Euro für die Hamburger Clubszene zur Verfügung gestellt. Die Hilfen können Hamburger Livemusikclubs beantragen. Die Mittel vergibt die Kulturbehörde in enger Kooperation mit der Clubstiftung.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die gegenwärtige Ruhe in den Hamburger Musik-Clubs ist notwendig, aber schwer zu ertragen. In den zahlreichen Clubs unserer Stadt stehen die Bühnen, die den Nährboden unserer Musikstadt ausmachen. Hier ist sonst Abend für Abend Musik in ihrer vollen Kraft zu erleben und hier werden neue Talente geboren. Zusammen mit der Clubstiftung wollen wir dabei helfen, dass uns die einzigartige Clubkultur der Hansestadt erhalten bleibt. Durch die Zusammenarbeit mit der Clubstiftung können wir zielgerichtet da unterstützen, wo die Not am größten ist. Gemeinsam schaffen wir es, dass am Ende der zurzeit notwendigen Schließungen, die Musik wieder live in die Stadt kommt.“

Terry Krug, Vorsitzender der Hamburger Clubstiftung: „Der Corona-Schutzschirm für Hamburger Musik-Clubs ist eine überlebenswichtige Rettungsmaßnahme, der die Spielstätten zumindest bis Ende April vor dem Aus schützt. Diese Krise wird langwierige und dramatische Auswirkungen auf das kulturelle Leben Hamburgs haben. Wir bangen um die gewachsene kulturelle Identität unserer Stadt. Kulturbetriebe sind äußerst fragile Gebilde und einem Biotop gleichzusetzen: Wenn es einmal tot ist, geht es in seiner Form unwiederbringlich verloren. Wir freuen uns, dass wir mit der Behörde für Kultur und Medien einen starken Partner an unserer Seite haben, der diese Dringlichkeit erkennt. Nun gilt es gemeinsam alles für den Erhalt unserer kulturellen Räume zu unternehmen und damit nicht nur die kulturelle Vielfalt Hamburgs zu retten, sondern auch eine starke Demokratie und eine lebenswerte Gesellschaft zu schützen.“

Ab sofort können die Hamburger Musik-Clubs – einzureichen über die Clubstiftung – bei der Behörde für Kultur und Medien Anträge zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit den Corona bedingten Schließungen stellen. Antragsberechtigt sind Hamburger Livemusikclubs, die in den letzten 12 Monaten einen Konzertbetrieb vorweisen können. Die Clubs müssen mindestens 24 Livemusik-Konzerte im Jahr veranstalten und dürfen nicht größer als 1.600 Personen sein. Die Anträge werden dann in enger Kooperation mit der Clubstiftung beschieden. Die Förderung ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und soll im Fall eines Liquiditätsengpasses helfen, der eine existenzielle Schieflage zur Folge hat. Berücksichtigt werden kann zunächst der Zeitraum bis zum 30. April 2020.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Telefon: +49 (40) 42824-208
http://www.hamburg.de

Ansprechpartner:
Terry Krug
Clubstiftung
Telefon: +49 (170) 470-7348
E-Mail: mail@terrykrug.de
Enno Isermann
Pressesprecher
Telefon: +49 (40) 42824-207
Fax: +49 (151) 61300649
E-Mail: enno.isermann@bkm.hamburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel