Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die gegenwärtige Ruhe in den Hamburger Musik-Clubs ist notwendig, aber schwer zu ertragen. In den zahlreichen Clubs unserer Stadt stehen die Bühnen, die den Nährboden unserer Musikstadt ausmachen. Hier ist sonst Abend für Abend Musik in ihrer vollen Kraft zu erleben und hier werden neue Talente geboren. Zusammen mit der Clubstiftung wollen wir dabei helfen, dass uns die einzigartige Clubkultur der Hansestadt erhalten bleibt. Durch die Zusammenarbeit mit der Clubstiftung können wir zielgerichtet da unterstützen, wo die Not am größten ist. Gemeinsam schaffen wir es, dass am Ende der zurzeit notwendigen Schließungen, die Musik wieder live in die Stadt kommt.“
Terry Krug, Vorsitzender der Hamburger Clubstiftung: „Der Corona-Schutzschirm für Hamburger Musik-Clubs ist eine überlebenswichtige Rettungsmaßnahme, der die Spielstätten zumindest bis Ende April vor dem Aus schützt. Diese Krise wird langwierige und dramatische Auswirkungen auf das kulturelle Leben Hamburgs haben. Wir bangen um die gewachsene kulturelle Identität unserer Stadt. Kulturbetriebe sind äußerst fragile Gebilde und einem Biotop gleichzusetzen: Wenn es einmal tot ist, geht es in seiner Form unwiederbringlich verloren. Wir freuen uns, dass wir mit der Behörde für Kultur und Medien einen starken Partner an unserer Seite haben, der diese Dringlichkeit erkennt. Nun gilt es gemeinsam alles für den Erhalt unserer kulturellen Räume zu unternehmen und damit nicht nur die kulturelle Vielfalt Hamburgs zu retten, sondern auch eine starke Demokratie und eine lebenswerte Gesellschaft zu schützen.“
Ab sofort können die Hamburger Musik-Clubs – einzureichen über die Clubstiftung – bei der Behörde für Kultur und Medien Anträge zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit den Corona bedingten Schließungen stellen. Antragsberechtigt sind Hamburger Livemusikclubs, die in den letzten 12 Monaten einen Konzertbetrieb vorweisen können. Die Clubs müssen mindestens 24 Livemusik-Konzerte im Jahr veranstalten und dürfen nicht größer als 1.600 Personen sein. Die Anträge werden dann in enger Kooperation mit der Clubstiftung beschieden. Die Förderung ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und soll im Fall eines Liquiditätsengpasses helfen, der eine existenzielle Schieflage zur Folge hat. Berücksichtigt werden kann zunächst der Zeitraum bis zum 30. April 2020.
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