Anfang dieser Woche erfolgte der Abschluss der mit der Werft-Übernahme eingeleiteten Bestandsaufnahme über den Fortbestand der Elsflether Werft. Nach intensiver Bewertung aller analysierten Aspekte ist eine Aufrechterhaltung des Betriebs am Standort Elsfleth wirtschaftlich nicht tragfähig. Der Betrieb wird im laufenden Jahr eingestellt. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Übernahmeangebot unterbreitet und in den kommenden Monaten in persönlichen Gesprächen konkretisiert.

Im Vordergrund des laufenden Anbindungsprozesses an die Lürssen-Gruppe stehen die mehr als 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere deren Fähigkeiten im Reparaturgeschäft hatten das Bremer Familienunternehmen in dem Entschluss bestärkt, die Werft zu übernehmen. Davon ist das Unternehmen bis heute überzeugt. Die erfolgreiche Einbindung zahlreicher Mitarbeiter in die Gruppe – etwa am Lürssen-Standort Berne zur Instandsetzung der GORCH FOCK – bekräftigt diese Entscheidung.

Die enorme Verschlickung des an der Hunte gelegenen Werfthafens, Altlasten auf dem Werftgelände sowie ein massiver Sanierungsstau haben allerdings die Aufgabe des Standortes zur Folge. Nach intensiven Gesprächen mit allen Verantwortlichen ist seitens der Geschäftsführung die schwierige Entscheidung getroffen worden, den Standort Elsfleth zu schließen.

Ohne die notwendige Ausbaggerung des Schlicks alle zwei bis drei Jahre, die eine Mindestwassertiefe von mehr als vier Metern ermöglichen würde, können Boote über den Slip nicht bewegt werden. Die Beseitigungskosten des Schlicks sind durch den Betrieb wirtschaftlich nicht leistbar. Zusätzlich zur Verschlickung ist das Werftgelände mit grundwassergefährdeten Altlasten kontaminiert, deren Beseitigungskosten laut Analyse nicht kalkulierbar sind. Erschwerend kommt hinzu, dass massive Investitionen in die Werftinfrastruktur notwendig sind, die durch den Standort nicht erwirtschaftet werden können. Danach müsste unter anderem eine zweite Spundwand vor die abgängige Pier gerammt und alle vier Krane modernisiert werden. Darüber hinaus wäre ein Umbau der Slipanlage erforderlich.

Zudem sind die an den Werftstandort angrenzenden Flächen im Februar 2020 nach der europäischen FFH-Richtlinie als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden. Das hat zur Folge, dass Lärm, Staub, Farbnebel, und andere typische Werftemissionen nicht zulässig sind. Auch diese Einschränkung rechtfertigt keine langfristige Perspektive für diesen Standort als Werft und Industriebetrieb.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind heute im Rahmen einer Betriebsversammlung über die Standortschließung informiert worden.

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