Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie sollte deshalb möglichst schon in jungen Jahren, z.B. als Schüler, Student oder als Auszubildender abgeschlossen werden. Neben einem günstigen Beitrag zählen in erster Linie die verschiedenen Leistungen und die Kompetenz des Versicherers. Eine Beratung ist dabei unverzichtbar. Unter anderem sind dabei die wichtigen Klauseln zur Nachversicherungsgarantie zu beachten. Dadurch kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung angepasst werden. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.  

Jeder Jugendliche muss sich heute schon im Klaren sein, dass er für den Fall der Fälle selbst vorsorgen muss. Wichtig ist dabei die eigene Arbeitskraft, welche im Zeitablauf des Berufslebens einen Millionenwert hat. Eine Berufsunfähigkeit kann dabei verheerende Folgen haben.  Doch mit einer ausreichenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich jeder finanziell schützen. Hierbei kommt es natürlich auch auf günstige Beiträge an. Doch noch viel wichtiger sind die Bedingungen, wie z.B. die Nachversicherungsgarantie. Durch eine Nachversicherungsgarantie kann die Versicherungssumme noch später ohne Gesundheitsprüfung anpasst werden, wenn z.B. das Einkommen steigt.  

„Prüfen Sie zuerst die Bedingungen, bevor Sie einen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag unterschreiben“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. „Neben einem günstigen Beitrag sind natürlich die Leistungen im Versicherungsfall enorm wichtig. Der Berufsunfähigkeitsvertrag sollte auf jeden Fall eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten, denn oftmals verschlechtert sich im späteren Leben der Gesundheitszustand“, so der Experte. Wie die Nachversicherungsgarantie ausgestaltet ist, regelt im Prinzip jeder Versicherer anders. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedarf einer qualifizierten Beratung, führt der Experte weiter aus.  

Informationen zur „Berufsunfähigkeitsversicherung und Nachversicherungsgarantie“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter Berufsunfähigkeitsversicherung abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI bis zum 30. April zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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