Anna Rether und Fabian Pfister (Vorsitzende des KJR LSA) zu notwendigen Lockerungen im Rahmen der Corona-Krise: „Angesichts der bisherigen und kommenden Lockerungen in unterschiedlichen Bereichen fordern wir auch den schrittweisen Wiedereinstieg für die Angebote der Jugend(verband)arbeit im Rahmen der kommenden Eindämmungsverordnung. Es ist nicht vermittelbar, warum in Schulen der Unterricht mit Gruppengrößen von weit über fünf Personen wieder anläuft, Angebote der Jugendclubs und Jugendverbände aber weiterhin untersagt sind.“
Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit aus dem gesamten Bundesgebiet stellen die aktuellen Einschränkungen und Maßnahmen eine bislang unbekannte Herausforderung dar. Der Kontakt zu Mitgliedern und Zielgruppen, die Ermöglichung von partizipativen Freizeit- und Bildungsangeboten, wie auch die grundlegende Fürsorge für junge Menschen sind erschwert. Zusätzlich ist die wirtschaftliche Situation der Träger belastet.
Zwar haben viele Akteur*innen die Corona-Krise positiv genutzt und sehr engagiert neue Projektideen im digitalen Raum für junge Menschen und mit jungen Menschen umgesetzt, doch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht alle jungen Menschen, insbesondere jene in prekären Lebenslagen, (regelmäßigen) Zugang zu digitalen Formaten haben.
Alle jungen Menschen leiden verstärkt unter den fehlenden „analogen“ Zugängen zu Angeboten bzw. Einrichtungen der Jugend(verbands)arbeit. Diese bietet Möglichkeiten und Orte des Austausches, der Bindungen, der Teilhabe und politischen Positionierung, der Entfaltung, der Problemlösung und der Sicherheit. Diese Möglichkeiten sind unter den aktuellen Bedingungen grundlegend eingeschränkt.
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. setzt sich daher dafür ein, im Rahmen der kommenden 6. SARS-CoV‑2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt den schrittweisen Wiedereinstieg in die Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit zu beginnen:
- Entsprechend sind Angebote der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, z. B. offene Arbeit, außerschulische Jugendbildung und Jugendberatung, Bildungsangebote in den Freiwilligendiensten, unter Einhaltung der einschlägigen Schutzstandards im Rahmen der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und verpflichtenden Regelungen der Landesverordnungen schrittweise wieder zu ermöglichen.
- Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. setzt sich dafür ein, dass für die Leistungen der §§ 11 und 14 SGB VIII in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt ein eigenständiger Erlass/eine eigenständige Rahmenempfehlung erarbeitet wird, der*die die sehr vielfältigen Angebote angemessen berücksichtigt und zeitnah zusammen mit der 6. Verordnung in Kraft tritt. Es muss hier einheitliche Regelungen geben, an denen sich die Träger ausrichten können. Wir setzen uns dafür ein, einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Landkreisen zu vermeiden. Sollte sich das Infektionsgeschehen regional ungünstig entwickeln, ist natürlich klar, dass es auch regionale Einschränkungen geben kann.
- Um den Schutzstandards angemessen Rechnung tragen zu können, soll ein Wiedereinstieg mindestens in Form von Kleingruppenangeboten ermöglicht werden, der sich an der jeweils zulässigen Gruppengröße in anderen pädagogischen Bereichen, wie bspw. der Erwachsenbildung, ausrichtet und somit die Nachverfolgung von Infektionsketten sowie den Schutz von Fachkräften, wie auch Teilnehmenden, bestmöglich gewährleistet. Aus unserer Sicht wären in einem ersten Schritt Gruppengrößen von fünf bis fünfzehn Teilnehmenden und zwei pädagogischen Begleitpersonen vertretbar, so die Abstandsregelungen und weiterführenden Mindeststandards durch den jeweiligen Träger garantiert werden können.
- Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Fortbildungsmaßnahmen und juleica-Schulungen sind übergangsweise Gruppengrößen von mind. fünf Teilnehmenden als zuwendungsfähig zu erklären.
- Ebenso muss es, unter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen, möglich sein, dass Kinder-, Jugend-, Familienbildungsstätten, Schullandheime, Heimvolkshochschulen und Jugendherbergen ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen.
- Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. wird entsprechende Handlungsempfehlungen und Informationen im Hinblick auf den Infektionsschutz und die Entwicklung von Hygienekonzepten bei der Durchführung von Angeboten unter eingeschränkten Rahmenbedingungen bündeln und Trägern zur Verfügung stellen. Er bittet hiermit das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt um eine fachliche Begleitung durch die zuständige Stelle auf Landesebene.
- Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. fordert die Landesregierung weiterhin auf, an kommenden Beratungen zu Entscheidungen, die junge Menschen bzgl. der Corona-Pandemie betreffen, beteiligt zu werden.
Junge Menschen brauchen Orte der Begegnung. Daher ist es vor dem Hintergrund bereits erfolgter Lockerungen in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in Sachsen-Anhalt an der Zeit, gerade im Bereich der Jugend(verbands)arbeit verantwortungsvolle Wege aus dem Lockdown zu finden.
Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. ist ein Zusammenschluss von 26 landesweit tätigen Jugendverbänden, 3 Dachverbänden sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der Landkreise und kreisfreien Städte. Er vertritt zusammen mit seinen Mitgliedern die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Mit seinem Projekt "Jugend Macht Zukunft" setzt er sich für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein. Weiterhin ist der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. Träger der Landeszentralstelle juleica und des bildungspolitischen Projektes "wahlort".
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