• Nach Änderung von StVO und StVZO müssen alle neu hergestellten Winterreifen ab 1. Januar 2018 das so genannte „Alpinensymbol“ tragen
  • Reifen ohne das Symbol dürfen nach Übergangsfrist bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mehr verwendet werden
  • Regelung gilt für Pkw, Busse und Lkw auch aus den Nachbarländern

Die Änderung der Paragraphen 2 StVO (Straßenverkehrsordnung) und 36 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) bringt eine wichtige Neuerung: Pkw, Busse und Lkw, die unter winterlichen Bedingungen gefahren werden, müssen ab Oktober 2024 Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem so genannten „Alpinensymbol“ analog der EU-Richtlinie ECE R 117 montiert haben. Solche Reifen haben ihre Wintereignung im Vergleich mit einem Referenzreifen unter Beweis gestellt. Reifen, die nur die M+S-Markierung auf der Flanke tragen und bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, sind bei Schnee und Eis noch bis Ende September 2024 zugelassen. Fahrzeuge mit solchen Reifen dürfen unter winterlichen Bedingungen ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr gefahren werden. An Pkw muss an allen Achsen die vorgeschriebene Bereifung montiert sein, an Lkw und Bussen an den dauerhaft angetriebenen Achsen sowie an den vorderen Lenkachsen. Für Reifenhersteller gilt, dass ab 1. Januar 2018 keine Winterreifen mehr ohne das „Alpinensymbol“ an den Handel in Deutschland verkauft werden dürfen.

Für die Autofahrer in Deutschland und diejenigen, die in der kalten Jahreszeit in der Bundesrepublik unterwegs sein wollen, bedeutet dies, dass sie vor dem Beginn der Wintersaison 2024 prüfen sollten, ob ihre Reifen das „Alpinensymbol“ tragen. Ist dies nicht der Fall, muss auf ein Reifenmodell mit der nötigen Kennung umgerüstet werden. Alle Premium-Reifen für die kalte Jahreszeit von Continental tragen das Symbol bereits und stellen ihre Leistungsfähigkeit bei unabhängigen Tests der führenden internationalen Fachmagazine regelmäßig unter Beweis.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Winterbereifung in Europa sind sehr unterschiedlich. So müssen Autofahrer in Österreich bei Schnee und Eis Winterreifen mit mindestens 4 mm Restprofiltiefe fahren, in der Schweiz ist eine „der Wetter- und Straßensituation angepasste Bereifung“ vorgeschrieben. Wie auch in Deutschland kann in allen Nachbarländern und Wintersportgegenden darüber hinaus auf bestimmten Strecken weitere Ausrüstung, wie beispielsweise Schneeketten, angeordnet werden.

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