In Nordrhein-Westfalen haben bisher 3895 Physiotherapeuten, Sprach-, Ergo-und Ernährungstherapeuten sowie Podologen  über den Rettungsschirm für Heilmittelerbringer Ausgleichszahlungen in Höhe von gut 78 Millionen Euro zur Kompensation ihrer Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie erhalten. Seit dem 20. Mai 2020 können die rund 14.500 Heilmittelerbringer in NRW Anträge stellen. 185 Millionen Euro stehen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.  Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen zuständig.

 Am 30. Juni 2020 läuft die Antragsfrist ab. Der Antrag kann ausschließlich per E-Mail gestellt werden. Alle Infos sind auf dem zentralen Internetportal der ARGEn – www.zulassung-heilmittel.de – abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Es kann elektronisch ausgefüllt werden. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.

Bundesweit haben bislang rund 18.000 Heilmittelerbringer Gelder in Höhe von rund 313 Millionen Euro aus dem Schutzschirm der Bundesregierung erhalten. Rund eine Milliarde Euro stehen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung.

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