Im vergangenen Monat fand bereits zum 13. Mal die Provisionserstattung für Riester- und Rürup-Sparer, deren Fondssparplan über AVL vermittelt ist, statt. Damit konnten sich in diesem Jahr rund 4.000 DWS RiesterRente Premium, DWS BasisRente Premium und DWS BasisRente Komfort Kunden über die Erstattung der Abschlusskosten des Jahres 2019 freuen. Über 10.000 DWS TopRente Kunden profitieren bei jeder Einzahlung von einem steuerfreien Direktrabatt.

Kunden von AVL profitieren von der sogenannten Maximal-Rabatt-Garantie, die für alle von AVL angebotenen Produkte, auch Riester- und Rürup-Fondssparpläne, ausgesprochen wird. AVL garantiert, dass jedem Anleger jede Abschlussprovision in Form eines Rabatts gewährt wird, den auch AVL erhält. Meist werden die Abschlusskosten erst gar nicht berechnet, gewährt ein Produkt allerdings keinen Direktrabatt, wie die DWS RiesterRente Premium, die DWS BasisRente Premium und die DWS BasisRente Komfort, werden die Provisionen im Mai des Folgejahrs der Einzahlung vollständig erstattet. Bei der DWS TopRente wurde bis zum Jahr 2015 ein Direktrabatt von 50 Prozent gewährt, während die anderen 50 Prozent im Folgejahr von AVL erstattet wurden. Seit 2016 ist es AVL möglich, Anlegern der DWS TopRente einen steuerfreien Direktrabatt auf alle Abschlussprovisionen zu gewähren. Die DWS TopRente wurde zu diesem Zeitpunkt bei allen Kunden automatisch umgestellt. Diese Änderung hat für Kunden den Vorteil, dass beim Kauf sofort die volle Anlagesumme investiert werden kann.

Bereits über 7 Millionen Euro erstattet

Im Jahr 2008 fand die erste Auszahlung der Abschlussprovisionen von Riester- und Rürup-Verträgen für das Jahr 2007 statt. Zu diesem Zeitpunkt war AVL der erste und einzige freie Vermittler, der die Abschlussprovisionen, die beim Abschluss einer DWS RiesterRente Premium anfallen, vollständig an den Kunden weitergegeben hat. AVL ist damit bis heute einer der günstigsten Vermittler. Wird der Betrag der vergangenen zwölf Jahre summiert ergibt sich eine Ausschüttungssumme von über 7 Millionen Euro.

Mit den Altersvorsorgeprodukten der DWS vermittelt AVL fondsbasierte und staatlich geförderte Produkte, die von unabhängigen Stellen empfohlen werden. So wird beispielsweise die DWS TopRente von finanztip.de als beste Allround-Lösung und mit der Höchstpunktzahl im Vergleich der getesteten Riester-Fondssparpläne ausgezeichnet.

Über AVL Finanzvermittlung e.K.

AVL Finanzvermittlung e.K., 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 50.000 Kunden als bundesweit führender freier Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 23.000 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag.

Zur Sicherheit für die AVL-Kunden gibt es die AVL Maximal-Fonds-Rabattgarantie: "Der AVL Kunde kann beim Fondskauf sicher sein, dass AVL zu 100 Prozent auf alle Abschlussprovisionen verzichtet." Sollte AVL bei einzelnen Fonds nicht die volle Abschlussprovision erhalten, gibt AVL exakt den Anteil als Rabatt weiter, den AVL erhält. Dies kann der Kunde ganz einfach in der AVL-Rabattabfrage online prüfen.

Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Riester- und Basisrenten-Produkten auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf ihre Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen und geschlossenen Fonds erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100 Prozent des Agios sowie zusätzlich von bis zu 8,6 Prozent der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht.

Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.

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