Dieser Fall hatte für Schlagzeilen im Vogelsbergkreis gesorgt: Mitte Mai war eine Schülerin positiv auf das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Da die junge Frau keinerlei Symptome aufwies, ordnete das Gesundheitsamt eine zweite Testung an. Das Ergebnis: negativ. Die junge Frau war nicht die einzige Vogelsbergerin, die falsch getestet wurde, insgesamt gingen zehn solcher falsch-positiven Ergebnisse aus verschiedenen Laboren ein, die lediglich eine Screening-Untersuchung durchgeführt hatten. „Das ist nicht länger hinzunehmen, unser Gesundheitsamt lässt in solchen Fällen generell eine Bestätigungsuntersuchung durchführen“, erklärt Landrat Manfred Görig am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Zum Hintergrund: Nicht nur in den Testcentern der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern beispielsweise auch in Krankenhäusern oder in Praxen niedergelassener Ärzte werden Abstriche entnommen, die in verschiedenen Laboren auf SARS-CoV-2 getestet werden. In einigen Einrichtungen wird lediglich eine Screening-Untersuchung (E-Gen) vorgenommen. Fällt diese positiv aus, wird das zuständige Gesundheitsamt informiert.

Zehn solcher unvollständigen Ergebnisse, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen, gingen beim Vogelsberger Gesundheitsamt ein. „Solche Nachrichten führen bei den Betroffenen zu psychosozialen und möglicherweise auch zu finanziellen Problemen“, weiß Landrat Manfred Görig. „Es kann passieren, dass die Patienten ohne wissenschaftlichen Grund für 14 Tage in häusliche Quarantäne abgesondert werden“, ergänzt Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak. Auch Schul- und Kindergartenschließungen könnten solch falsch-positive Ergebnisse nach sich ziehen. Nicht zu vergessen die Kontaktpersonen der angeblich Infizierten, die sich ebenfalls in häusliche Quarantäne begeben müssen – ohne jegliche Grundlage.

Das Problem ist bekannt – nicht nur im Vogelsberger Gesundheitsamt. Daher forderte Dr. Henrik Reygers bereits Mitte Mai in einem Schreiben an Sozialminister Kai Klose landesweite Standards bei der Testung auf SARS-CoV-2, um der ungenauen Vorgehensweise einiger Labore entgegenzutreten.

Seit dem 2. Juni empfiehlt nun auch das Robert Koch-Institut, dass zwei Genabschnitte untersucht werden sollten. Zum positiven Nachweis seien der Screeningtest und der Bestätigungstest erforderlich. Auch die WHO-Leitlinie zur Labordiagnostik fordert positive Nachweise an mindestens zwei Stellen des SARS-CoV-2-Genoms.

Im Vogelsbergkreis werden diese Empfehlungen längst umgesetzt: „Wenn ein Labor nur den Screeningtest vornimmt und uns ein positives Ergebnis meldet, wird generell eine zweite Untersuchung in einem anderen Labor angeordnet“, erklärt Landrat Manfred Görig. „Nur so kommen wir zu verlässlichen Ergebnissen.“

Landrat Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak plädieren für ein einheitliches Vorgehen. „Es kann nicht sein, dass in anderen Landkreisen die Ergebnisse des einfachen Tests akzeptiert werden, denn das Screening reicht für eine verlässliche Aussage nicht aus. Daher brauchen wir ein bundesweit einheitliches Vorgehen: Die Bestätigungsuntersuchung auf das zweite Gen muss analog der RKI-Vorgaben verpflichtend von allen Laboren vorgenommen werden.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel