Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ des Bundes als Ganzes, kritisiert jedoch die Pauschalregelung im Bereich der Mehrwertsteuer. „Die Absenkung der Mehrwertsteuer als Konjunkturkurbel ist sinnvoll. Wir hätten jedoch Ausnahmen für Wirtschaftsbereiche mit langen Planungs- und Umsetzungsphasen erwartet. Die Pauschalregelung bedeutet: erhöhten Arbeitsaufwand bei gleichzeitigen Verdienstausfällen“, kritisiert Markus Müller, der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg. Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner sind durch die auf den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Absenkung der Mehrwertsteuer um je drei Prozentpunkte gezwungen, Bauprojekte in verschiedenen Mehrwertsteuerphasen abzurechnen sowie Verträge in Tranchen aufzuteilen. Der Mehrwertsteuersatz soll von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gemindert werden. „Das Instrument zielte primär auf mehr Konsum von Autos oder anderer Güter. Die Mehrarbeit für ohnehin durch die Folgen der Pandemie belastete Büros war wohl keine Absicht, aber vermeidbar“, so Müller.

Die Architektenkammer verzeichnet seit dem Beschluss eine Intensivierung der Beratungstätigkeit. Gemeinsam mit anderen Länderkammern hat die AKBW einen ausführlichen Frage-und-Antwort-Katalog für ihre 25.700 Mitglieder erarbeitet. Sie unterstützt zudem die Forderung der Bundesarchitektenkammer an die Adresse des Bundesfinanzministeriums, nicht den 1. Juli 2020 als Stichtag zu nehmen, sondern das Datum des Vertragsabschlusses. Dies würde praxistauglich Rechtsklarheit und -sicherheit herstellen und es könnten sämtliche Abschlags- und Schlusszahlungen nach dem 31. Dezember 2020 mit nur einem (abgesenkten) Mehrwertsteuersatz versteuert werden.

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