Einen sensationellen Beschluss hat das Amtsgericht Marburg in der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals von VW am 16. Juni 2020 verkündet (Az. 9 C 891/19). Das Amtsgericht Marburg geht davon aus, dass gegen VW selbst bei verjährtem Anspruch aufgrund des Diesel-Betrugs (§ 826 BGB) ein sogenannter Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB besteht. Dabei tritt die Verjährung frühestens in 10 Jahren ein.

Wer sich durch unerlaubte Handlungen auf Kosten eines anderen bereichert, der muss noch 10 Jahre danach den daraus gezogenen finanziellen Vorteil zurückbezahlen, unterstützt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Ansinnen des Gerichts. Mit § 852 BGB gibt es für VW-Kunden eine neue Option, Recht zubekommen. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Amtsrichter rügt Klageerwiderung von VW auf das Schärfste

Mit dem Beschluss des Amtsgericht Marburg wird im VW-Skandal endgültig ein neues Kapitel bei der juristischen Aufarbeitung aufgeschlagen. Bisher war VW dadurch aufgefallen, dass der Autobauer zur Aufklärung des Skandals nur wenig beigetragen hat und selbst bis zum ersten Urteil des Bundesgerichtshofs am 25. Mai 2020 behauptete, dass die eigene Vorgehensweise Rechtens war. Mit einer Hinhaltetaktik vor Gerichten erweckt VW den Eindruck, dass man die Verfahren in die Länge ziehen wolle, bis die meisten Fälle verjährt sind.

Das Gericht in Marburg bremst VW jedoch kräftig aus. So liest sich auch der Beschluss, der der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt. Darin bemängelt der Richter zuerst den unerheblichen Vortrag der VW-Anwälte. Zur Sache seien in dem 80-seitigem Schriftsatz nur wenig zu finden. Auch sei die Erwiderung der Klage offensichtlich nicht für den Rechtsstreit gefertigt worden, empört sich der Richter weiter: „Der eingereichte Schriftsatz von ca. 80 Seiten ist gefüllt mit allgemeinem Vortrag und der Verteidigung gegen einen Feststellungsantrag, den die Klägerseite nicht begehrt; darüber hinaus ist die Entscheidung des BGH (Az.: VI ZR 252/19) nicht berücksichtigt worden, wo der BGH die Beklagte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt hat.“

Und dann der sensationelle Satz zum Thema Verjährung: „Die Beklagtenseite wird vom Gericht gemäß § 139 ZPO darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung wohl ins Leere geht, da vorliegend nicht die Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB einschlägig sein dürfte, sondern die Verjährung gemäß § 852 BGB von 10 Jahren (vgl. BGH Urt. verkündet am 12.05.2016, I ZR48/15).“

Zum Schluss ärgert sich der Richter noch einmal über die Arbeit der VW-Anwälte: „Die Beklagtenseite hat zweimal ein Schriftsatznachlass beantragt und auch erhalten um einen erheblichen Schriftsatz gegen die Klageforderung fertigen zu können. Es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, bei einem Schriftsatz von 80 Seiten sich die möglichen Positionen heraus zu arbeiten von vielleicht 20 Seiten, die dann als erheblicher Sachvortrag angesehen werden können.“

852 öffnet Verbrauchern eine neue Tür im Diesel-Abgasskandal

Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Meinung, dass im Diesel-Abgasskandal nicht die übliche dreijährige Verjährungsfrist zur Geltung kommen muss, sondern auch die zehnjährige. Bisher ist die herrschende Rechtsauffassung, dass der Skandal um den Diesel EA 189 Ende 2019 verjährt ist. Die Verbraucherkanzlei ist sich jetzt sicher, dass VW nicht so leicht und schnell davonkommen wird. Denn, wer sittenwidrig täuscht und trickst, darf sich keine Hoffnungen darauf machen, dass seine Tat nach der üblichen Verjährung in Vergessenheit gerät. § 852 BGB bietet Verbrauchern die Möglichkeit, selbst bei verjährten Schadensersatzansprüchen gegen VW finanziell entschädigt zu werden. Daher macht die Einreichung einer Klage auch noch 2020 und darüber hinaus Sinn. 

  • Denn die Ansprüche auf eine Geldzahlung können laut 852 BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Restschadensersatzanspruch. Wer sich beispielsweise sittenwidrig einen finanziellen Vorteil verschafft hat, muss diesen Vorteil wieder zurückgeben.
  • Im BGB liest sich 852 dann wörtlich folgendermaßen:
    „Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an […].“
  • Auf die Seite der Verbraucher hat sich bei diesem Thema auch die Juraprofessorin Susanne Augenhofer in einem Aufsatz der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR 2019/3, 83, 86) Voraussetzung, dass § 852 BGB greift, ist das Vorliegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs, so Augenhofer. Der Bundesgerichtshof hat im ersten VW-Urteil am 25. Mai 2020 diesen Anspruch deutlich festgestellt.
  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist daher klar, dass im Falle einer möglichen Verjährung von VW-Fällen § 852 BGB greift, und VW den durch die Manipulation erlangten finanziellen Vorteil dem Verbraucher zurückgeben muss. Wer beispielsweise seinen Diesel 2013 erworben hat, kann bis 2023 Ersatzansprüche gegen VW geltend machen.
  • Doch wie könnte der Ersatzanspruch berechnet werden? „Der Anspruch“, schreibt wieder Augenhofer in der Zeitschrift VuR, „würde im VW-Fall den Betrag, den das Unternehmen auf Kosten der Verbraucher erlangt hat, also den Kaufpreis abzüglich der Händlermarge, umfassen. Zu dem durch die unerlaubte Handlung erlangten Vorteil gehören gem. § 818 Abs. 1 BGB auch die durch die Nutzung des Kapitals erlangten tatsächlichen Zinsen. Nach § 852 Satz 2 BGB verjährt der Restschadensersatzanspruch innerhalb von zehn Jahren von seiner Entstehung an (…). Für den VW-Fall bedeutet dies, dass der Anspruch zum Zeitpunkt des Erwerbs des betreffenden Fahrzeugs entstanden ist.“

Chancen vor Gericht gegen VW zu gewinnen, so gut wie nie

Die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung rund um den Diesel-Abgasskandal mündete im ersten BGH-Urteil am 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) und der Verurteilung von VW. Mittlerweile sprechen sich 21 von 24 Oberlandesgerichten und 99 von 115 Landgerichten für eine Haftung des VW-Konzerns aus. Ein sogenannter Hinweisbeschluss des BGH am 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) hatte die Wende in der Rechtsprechung eingeleitet. Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung wurden darin als mangelhaft bezeichnet. Sogar das Software-Update im EA 189 stellt ein sogenanntes Thermofenster dar. Solche temperaturabhängige Abschalteinrichtungen sind am Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten als unzulässig bezeichnet worden. Diese Thermofenster sind auch in der Nachfolgegeneration des EA 189 verbaut worden. Sie befinden sich auch in zahlreichen Diesel der Daimler AG.

Gerade vor dieser verbraucherfreundlichen Entwicklung und auch im Hinblick auf die neue Sichtweise beim Thema Verjährung rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen VW-Kunden zur anwaltlichen Beratung, um ihre Rechte gegen den Autobauer durchzusetzen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Tausende positive Urteile und Vergleiche konnte die Verbraucher-Kanzlei bereits für ihre Mandanten erzielen. Nach dem ersten BGH-Urteil sind vor allem Einzelklagen für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage interessant, die den VW-Vergleich nicht angenommen und ihre Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 vor dem Beginn des Dieselskandals erworben haben.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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