Wenn es darum geht, die eigenen Produkte auf einem hart umkämften Markt zu positionieren, sind Unternehmen durchaus erfinderisch. Um verbotene Schleichwerbung zu vermeiden, lassen manche Firmen einfach Kunden für sie sprechen. Doch die ARAG Experten warnen: Kundenbewertungen im Internet können auch irreführende Werbung sein und sind damit untersagt. In einem konkreten Fall war ein Waschmittelhersteller vom Wettbewerbsverband abgemahnt worden, weil er damit warb, dass man mit seiner so genannten Zauberkugel Waschmittel sparen könne. Da der wissenschaftliche Beweis fehlte, musste der Konzern ein Unterlassungserklärung abgeben. Vor und nach Abgabe der Erklärung veröffentlichte die Firma auf der Homepage Kundenbewertungen, die suggierierten, man verbrauche mit der Zauberkugel weniger Waschmittel und spare Geld. Verboten, wie die Richter befanden. Die Kundenkommentare mussten daher gelöscht werden (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 161/16).
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