Am 17. Juli 2019 hat der Bayerische Landtag das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ angenommen und damit ein neues bayerisches Artenschutzgesetz sowie ein umfangreiches Paket an weiteren gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht – und damit viele neue Vorgaben für die Land- und Forstwirtschaft.

„Rund um das Volksbegehen wurde vollmundig erklärt, dass der Schutz der Artenvielfalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl. „Doch während wir Bäuerinnen und Bauern nun noch mehr für die Artenvielfalt tun, fehlen auch ein Jahr nach der Verabschiedung des Volksbegehrens weiter verbindliche Vorgaben und Regeln für andere Bereiche von Gesellschaft und Wirtschaft. Ich fordere mit Nachdruck, dass endlich der angekündigte Gesellschaftsvertrag, der auch Staat, Kommunen, Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger in Bayern einbezieht, auf den Weg gebracht wird. Artenschutz geht alle an, doch die bisherigen Ergänzungen sind viel zu vage und unverbindlich. Nötig sind konkrete Vereinbarungen!“ Außerdem fehlen immer noch Maßnahmen gegen den ständigen Verlust von Landwirtschaftsflächen, die der Bauernverband im damaligen Gesetzgebungsverfahren eingefordert hatte.

Der Bayerische Bauernverband und die gesamte Land- und Forstwirtschaft in Bayern stehen zum kooperativen Natur- und Umweltschutz. „In ihrer täglichen Arbeit nehmen die bayerischen Bäuerinnen und Bauern ihre Verantwortung für Insekten und Umweltschutz ernst“, macht Heidl deutlich. „Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Bayern erbringt freiwillig besondere Umwelt- und Naturschutzleistungen, 40 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen werden inzwischen nach den strengen Vorgaben der Agrarumweltprogramme bewirtschaftet.“ Gemeinsam mit dem Landesverband der bayerischen Imker ruft der Bauernverband seit 2011 zudem dazu auf, Blühstreifen und -flächen anzulegen. Jahr für Jahr legen bayerische Landwirte im Rahmen dieser Aktion, über ökologische Vorrangflächen beim „Greening“ und die Agrarumweltmaßnahmen mehrere Tausend Kilometer Blühstreifen an. Neu sind seit letztem Jahr zahlreiche Angebote für Blühpatenschaften.

Die Herausforderungen bei der Umsetzung des Volksbegehrens in der Landwirtschaft sind nach wie vor groß. „Deutlich wurde das zum Beispiel durch die heftige Diskussion nach der Veröffentlichung einer fehlerhaften staatlichen Karte für Gewässerrandstreifen im Herbst 2019“, sagt Heidl. „Auch der zugesagte finanzielle Ausgleich bei den Gewässerrandstreifen fehlt nach wie vor, die Regelungen zum Walzverbot ab 15. März auf den Feldern und Wiesen sowie für regionale Ausnahmen sind kompliziert und ungeheuer bürokratisch.“ Der Bayerische Bauernverband fordert deshalb, dass die Erfahrungen aus der Praxis im Herbst 2020 in die Evaluierung des Volksbegehrens einfließen und der Bayerische Landtag dann entsprechend Korrekturen auf den Weg bringt.

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