Wenn Kinder oder Angehörige desselben Haushalts Krankheitssymptome für Covid-19 aufweisen, dürfen nach der 2. Corona-Verordnung des Landes Hessen Kitas, Tagesmütter und Schulen nicht besucht werden. Darauf weist das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises hin. Da es keine sicheren und eindeutigen Standard-Symptome für die Virus-Erkrankung gibt, wurde in Absprache mit Vertretern der Haus- und Kinderärzte des Vogelsbergkreises Folgendes festgelegt:

Eltern von kranken und kränkelnden Kindern sollen morgens die Temperatur messen. Wenn die Temperatur des Kindes „normal“, also bis 37,7 Grad Celsius, ist und es keine weiteren Symptome aufweist, kann es in die Kita, zur Tagesmutter oder in die Schule gehen.

Treten Symptome wie Husten oder Durchfall auf, sollen die Kinder zur Beobachtung zu Hause bleiben und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder die jeweilige Einrichtung besuchen, ohne ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen.

Bei „subfebriler“ Temperatur, wenn die Temperatur also zwischen 37,8 und 38,4 Grad Celsius liegt, das Kind aber keine weiteren Symptome hat, soll es 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause bleiben und darf, sobald die Temperatur wieder runtergegangen ist, ohne Vorlage eines ärztlichen Attests wieder zu Schule, in die Kita oder zur Tagesmutter gehen. Kommen Husten oder Durchfall dazu, muss das Kind erst 48 Stunden symptomfrei sein, bevor es die jeweilige Einrichtung wieder ohne ärztliches Attest besuchen darf. Wenn die Symptome oder das Fieber bleiben, sollten sich die Eltern mit dem Haus- oder Kinderarzt in Verbindung setzen, rät das Gesundheitsamt.

Wenn das Kind Fieber hat, die Temperatur also über 38,5 Grad Celsius liegt, soll es ebenfalls 48 Stunden zu Hause bleiben und erst wenn das Fieber zurückgeht und das Kind keine weiteren Symptome hat, kann es ohne ärztliches Attest wieder in die Kita oder zur Schule gehen. Wenn weitere Symptome dazukommen, sollten die Eltern einen Arzt kontaktieren. Gleiches gilt für den Fall, dass das Fieber länger bleibt.

Sollte das Kind nur einen Schnupfen haben und sonst komplett beschwerdefrei sein, darf es in der Regel ohne ärztliches Attest weiter in die Kita, die Schule oder zur Tagesmutter gehen.

Gesunde Geschwisterkinder

Wenn ein Kind krank ist, vom Arzt untersucht wird und ein Attest vor Wiederaufnahme vorgelegt werden soll, muss gemäß der 2. Hessischen Corona-Verordnung ein gesundes Geschwisterkind, das im selben Haushalt lebt, ebenfalls zu Hause bleiben.

 

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