Das Bundeskabinett hat heute neue Regeln für Lebensmittelkontrollen verabschiedet. Die Neufassung der sogenannten "Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb) sieht für die Behörden weniger Pflicht-Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben vor. Stattdessen sollen sich die Kontrollen laut Ernährungsministerium verstärkt auf Betriebe mit Problemen konzentrieren. Dazu erklärt Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Jetzt ist es offiziell: Julia Klöckner ist eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit. Aus den Vorfällen bei Wilke und Tönnies hat die Ministerin offenbar nichts gelernt. Mit ihren absurden Plänen ebnet sie den Weg für den nächsten Lebensmittelskandal. Der Bundesrat darf dem auf keinen Fall zustimmen.

Ministerin Julia Klöckner will allen Ernstes die Zahl der Pflicht-Kontrollen verringern. In Fleischbetrieben, die der höchsten Risikoklasse zugeordnet sind, sollen in Zukunft statt tägliche nur noch wöchentliche Kontrollen stattfinden müssen. Und andere Lebensmittelbetriebe, die bisher monatlich kontrolliert werden müssen, sollen künftig nur vierteljährlich verpflichtend kontrolliert werden.

Frau Klöckner verkauft ihre irrwitzigen Pläne als „mehr Lebensmittelsicherheit durch gezieltere Kontrollen“ – weil mehr Kapazitäten für Problembetriebe frei würden. Was die Ministerin verschweigt: Probleme bei Betrieben werden oft erst durch Pflicht-Kontrollen bemerkt. Zudem orientiert sich die Zahl der Lebensmittelkontrolleure an der Zahl der Kontrollen. Werden diese Vorgaben verringert, kann das langfristig den Personalmangel in den Behörden noch verstärken.

Statt die Zahl der Pflicht-Kontrollen zu verringern, muss Frau Klöckner eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung anstoßen. Was wir haben, sind 400 politisch abhängige Behörden mit oft eklatantem Personalmangel, die die allermeisten Kontrollergebnisse geheim halten. Was wir brauchen, ist eine unabhängige Landesanstalt für die Lebensmittelüberwachung pro Bundesland, die ausreichend Personal vorhält und alle Ergebnisse veröffentlichen muss.“

Link:

Die vom Kabinett beschlossene AVVRÜb: www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/avv-rahmen-ueberwachung-avv-rueb-beschlossen.pdf

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