Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt das in dieser Woche vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gefällte Urteil, wonach einer „24-Stunden-Pflegerin“ aus Bulgarien eine erhebliche Lohnnachzahlung zugesprochen wird.

„Endlich wird obergerichtlich klargestellt, dass die Gesetze, insbesondere zu Mindestlohn und Arbeitsrecht, auch für sogenannte Vermittlungsagenturen gelten. Während sich inländische Pflegeeinrichtungen selbstverständlich an das geltende Recht halten und wiederkehrend geprüft werden, suggerieren die Vermittlungsagenturen aus Osteuropa, Pflege rund um die Uhr zu Kosten deutlich unter dem Pflegemindestlohn anbieten zu können. Die Leidtragenden sind dabei allerdings die eigenen Mitarbeiter oder Scheinselbständigen,“ erklärt bpa-Präsident Bernd Meurer.

Nach Schätzungen gebe es hunderttausende solcher Kräfte. Dass bei der Beschäftigung dieser Kräfte weder der Pflegemindestlohn gezahlt wird oder die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, sei ebenso wie die mangelhafte Qualifikation und die fehlende Überprüfung der Pflegequalität ein offenes Geheimnis.

Meurer: „Hier ist der Rechtsstaat gefordert, nicht weiter die Augen zu verschließen und Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen zu schützen. Qualitativ hochwertige Pflege hat ihren Preis. Für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu Hause stehen unsere zugelassenen ambulanten Dienste bereit, die mit gut ausgebildeten und sozialversicherungspflichtig beschäftigen Pflegekräften unter Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen arbeiten.“

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