Für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, das sind Beschäftigungsverhältnisse auf dem zweiten Arbeitsmarkt, startet das Jobcenter Leipzig ab Anfang September das Interessensbekundungsverfahren für das Jahr 2021. Bis zum 15. Oktober 2020 (Datum des Posteingangsstempels beim Jobcenter Leipzig) können Träger, Vereine und Verbände sinnvolle und kreative Konzepte für Arbeitsgelegenheiten einreichen, die auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse der leistungsberechtigten Menschen hier in Leipzig eingehen.

Bei der Durchführung von AGH müssen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ sowie die entsprechenden Regelungen der Länder und Kommunen eingehalten werden.

Die zur Einreichung notwendigen Formulare und weiterführende Informationen, beispielsweise zu den Förderkonditionen, sind über www.jobcenter-leipzig.de abrufbar. Bei Fragen können sich interessierte Träger gern auch an das Team Öffentlich geförderte Beschäftigung des Jobcenters Leipzig wenden.

Jobcenter Leipzig, Öffentlich geförderte Beschäftigung
Email: jobcenter-leipzig.team531@jobcenter-ge.de

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II verfolgen das Ziel, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnvolle Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Integration zu fördern. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden.

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