Bis heute hat die Europäische Kommission es nicht geschafft, die Health Claims Verordnung aus dem Jahr 2006 komplett umzusetzen und die gesundheitsbezogenen Aussagen für Botanicals zu prüfen. Diese hatte festgelegt, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind, wenn sie wissenschaftlich bewertet und von der EU-Kommission zugelassen sind. Die Umsetzung der Verordnung wurde von der Kommission jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt, als absehbar war, dass viele der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich belegbar sind. Derzeit läuft das so genannte REFIT-Verfahren.
Gerbsch: „Das Gericht hat die Chance vergeben, sich für den Verbraucherschutz zu entscheiden. Es ist nun kaum absehbar, wie lange der Verbraucher noch mit nicht überprüften und eventuell überzogenen Werbeaussagen auf Lebensmitteln geblendet werden darf.“ Für sie ist das Aussitzen der Health Claims Verordnung trügerisch. Pflanzliche Produkte, die wie ein Arzneimittel anmuten, aber keiner behördlichen Zulassung unterliegen, können nicht von überwachten und sicheren Arzneimitteln unterschieden werden.
Einziger Lichtblick: Zwar hat das Gericht die Klage wegen Untätigkeit der Kommission aufgrund fehlenden Rechtsschutzinteresses abgewiesen, aber dennoch die unbefristete Verlängerung der Übergangsfristen kritisiert. „Da müssen die Alarmglocken der Politik schrillen! Sie muss endlich auf die zügige und vollständige Umsetzung der Verordnung drängen“, so Gerbsch. Der BPI fordert seit langem, alle ausstehenden Bewertungsverfahren für gesundheitsbezogene Aussagen von Botanicals schnellstens abzuschließen und hat mehrfach an die Bundesregierung appelliert, endlich auf die Durchsetzung des längst geltenden europäischen Rechts zu bestehen. Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören nicht in den Markt.
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