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  • Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist überfällig
  • Wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe
  • Jährliche Anpassung an Einkommens- und Preisentwicklung fehlt bisher

Zum Gesetzentwurf zur Anhebung des Behindertenpauschbetrages, zu dem der Sozialverband Deutschland heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger Stellung bezieht, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

„Die vorgesehene Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist überfällig und wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe. Unser langjähriges

Engagement zahlt sich aus. Die aktuelle Entwicklung ist vielversprechend für die über vier Millionen einkommenssteuerpflichtigen behinderten Menschen in Deutschland. Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offenkundig, dass der Behindertenpauschbetrag die Mehraufwendungen überhaupt nicht mehr abbildet. Damit der Pauschbetrag künftig mit der Lohn- und Preisentwicklung Schritt hält, ist eine jährliche Dynamisierung nötig. Diese fehlt leider bisher im Gesetzentwurf.

Die im Gesetzentwurf geplante Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags ist ebenso erfreulich wie der Verzicht auf die

zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50. Wir begrüßen auch die Ausweitung und Anhebung des Pflegepauschbetrages zur steuerlichen Entlastung pflegender Angehöriger. Der Gesetzentwurf sollte– ergänzt um eine Dynamisierung der Pauschbeträge – jetzt schnell durchs parlamentarische Verfahren gehen, damit das jahrzehntelange Warten der Menschen mit Behinderungen ein Ende hat.“

SoVD-Stellungnahme auf der Finanzausschussseite des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/794948/1fc5ad02f95783d119ad20f 4f0010470/07-Sozialverb-Dtschl–data.pdf

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