„Die Sozialversicherungsträger in Rheinland-Pfalz wollen von guten Beispielen lernen, diese weiter voranbringen und gleichzeitig wertvolle Impulse bekommen für die eigene Arbeit in der Prävention und in der Gesundheitsförderung“, betonte Jörn Simon, Landesausschussvorsitzender beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Rheinland-Pfalz und Leiter der Techniker Krankenkasse Landesvertretung Rheinland-Pfalz, im Namen aller Sozialversicherungsträger im Land bei der Verleihung des neuen Innovationspreises. „Die Gesundheit älterer Menschen liegt uns sehr am Herzen und alles, was deren Wohlergehen fördert und stärkt. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat es in bemerkenswerter Weise geschafft, genau das zu erreichen, was der Projekttitel verspricht, nämlich Bewegung in die Dörfer zu bringen. Inzwischen machen 32 Gemeinden aus dem Landkreis Mayen-Koblenz mit, und sie mobilisieren gemeinsam über 400 ältere, teils hochbetagte Menschen, die zu den Bewegungsangeboten im Freien kommen. Der Spaß an gemeinsamer Bewegung und die gesellschaftliche Teilhabe stehen dabei im Vordergrund.“
Der 2019 erstmals ausgelobte Innovationspreis für Prävention und Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz stand unter dem Motto „Gesund altern – Menschen in der zweiten Lebenshälfte – gesunde Verhältnisse und Verhaltensweisen im Job, im Verein und in weiteren Lebenswelten“. Die Umsetzung wurde federführend begleitet und koordiniert von der BARMER und der Techniker Krankenkasse. Bewerben konnten sich Einrichtungen und Organisationen, Vereine und Institutionen, wie z. B. Familienbildungsstätten, Kommunen, Betriebe oder Einrichtungen der Pflege, die sich nachhaltig dem Erhalt und der Stärkung der Gesundheit der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz durch konkrete Maßnahmen, Projekte oder dem Aufbau von gesundheitsfördernden Strukturen und Netzwerken widmen. Der von den Partnern finanzierte Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und er steht unter der Schirmherrschaft von Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. Das Gewinnerprojekt „Bewegung in die Dörfer“ wird nun im Weiteren auf dem Weg zur Förderfähigkeit begleitet und – wenn die Kriterien hierfür erfüllt sind – von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
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