Der Deutsche Bundestag hat gestern einen höheren CO2-Preis bei Gebäuden und im Verkehr von 25 Euro pro Tonne CO2 ab 2021 beschlossen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze warb zudem für den Vorschlag ihres Ministeriums aus einem gemeinsamen Eckpunktepapier mit dem ebenfalls SPD-geführten Bundesjustiz- und dem Bundesfinanzministerium, wonach die Umlagefähigkeit des CO2-Preises in der Betriebskostenabrechnung auf maximal 50 Prozent begrenzt werden sollte.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Wohnungswirtschaft bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesregierung und will ihre Gebäude insbesondere durch die Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort in den Wohnquartieren CO2-ärmer und dadurch noch klimafreundlicher machen. Um die hohen staatlich gesteckten Ziele erreichen zu können, sind insgesamt allerdings massive finanzielle Investitionen notwendig.

Es kann deshalb nicht sein, dass den Wohnungsunternehmen einfach so 40 Prozent ihrer Investitionsmittel für die energetische Modernisierung ihrer Wohnungen weggeschnitten werden. Denn das wäre das Ergebnis, wenn Vermieter plötzlich generell mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen müssten, die durch den individuellen Heizverbrauch der Mieter entstehen.   

Das ist ein typisches Beispiel für eine vermeintlich einfache und gerechte Lösung der Politik, die aber in der Realität nur mehr Ungerechtigkeit bedeutet. Je geringer der Energiebedarf ist, desto entscheidender ist beim Heizenergieverbrauch die individuelle Nutzung in jeder einzelnen Wohnung, auf die der Vermieter kaum Einfluss hat. Die einzige gerechte Lösung wäre deshalb, dass in energetisch sanierten Gebäuden mit den Effizienzklassen A+ bis C die Nutzer den CO2-Preis übernehmen. Ansonsten würden die hohen, bereits geleisteten Investitionen der Wohnungsunternehmen in die Gebäudehülle entwertet, wenn sie auch noch einen Teil des CO2-Preises übernehmen müssten.

Mehr Klimaschutz beim Wohnen lässt sich nur umsetzen, wenn die Kosten insgesamt gerecht verteilt werden. Deshalb darf die Politik nicht in vorzeitigem Wahlkampf-Populismus nur einseitig Mietern Entlastungen versprechen, die am Ende nicht zu halten sind. Vollkommen unberücksichtigt bleibt im Eckpunktepapier der SPD-geführten Ministerien dagegen beispielsweise, dass alle Mieter bereits durch eine Senkung der EEG-Umlage beim CO2-Preis ab 2022 deutlich entlastet werden. Ebenso unberücksichtigt bleibt, dass Wohngeldbezieher zielgerichtet für den CO2-Preis einen Zuschlag erhalten, der sie bis 2023 deutlich höher entlastet als belastet.          

Hinzu kommt, dass ab 2026 ein neues System der Versteigerung von CO2-Zertifikaten und einer Preisbildung am Markt gelten wird und dafür neue, noch kompliziertere Regelungen geschaffen werden müssen. Deshalb wäre es deutlich sinnvoller, komplett auf eine Begrenzung der Umlagefähigkeit zu verzichten und stattdessen die für den Gebäudesektor eingenommenen Mittel aus dem CO2-Preis speziell für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden einzusetzen, die derzeit noch gas- und ölversorgt sind und einen hohen Energieverbrauch haben.“

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