Mit der Adventzeit beginnt die Vorbereitung auf Weihnachten. Doch leider kommt es in dieser Zeit auch vermehrt zu Brandschäden. Häufige Ursachen sind unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen. Dies kann als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden und zu Leistungskürzungen im Schadensfall in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung führen. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, wenn sie darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit in den Policen explizit mitversichert ist, erklären die Experten der uniVersa Versicherung. Damit es erst gar nicht zum Brandfall kommt, helfen ein paar einfache Tipps: Der Adventskranz sollte auf einer nicht brennbaren Unterlage, beispielsweise einem Porzellanteller oder einer Glasplatte, stehen. Beim Kerzenhalter darauf achten, dass er aus feuerfestem Material ist und die Kerze stabil hält. Brennende Kerzen nie alleine lassen und vor Kindern zusätzlich Feuerzeug und Streichhölzer sicher aufbewahren. Die Kerzen sollten bereits frühzeitig ausgetauscht werden, noch bevor sie vollständig niedergebrannt sind. Kommt es dennoch zu einem Brand, sollte man versuchen, das Feuer zum Beispiel mit einer Löschdecke zu löschen.
Über uniVersa Versicherungen
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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