2.753 Frauen wurden im Jahr 2018 in Deutschland Opfer eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung durch ihren (Ex-)Partner. 324 Frauen fielen versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten ihres (Ex-)Partners zum Opfer. 118 Frauen starben. Damit wird mehr als einmal pro Stunde eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Partnerschaftsgewalt ist damit in Deutschland alltäglich und hat in Zeiten der Corona-Pandemie zudem eine neue Dimension erfahren.

Im Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt werden strafrechtliche Probleme sichtbar, die nicht losgelöst von gesamtgesellschaftlichen Problemen betrachtet werden können. So fehlt es sowohl in der Justiz als auch in der Gesellschaft insgesamt an einer Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer Gewalt. In den gerichtlichen Entscheidungen werden Auswirkungen und Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt oft verkannt oder nur unzureichend erfasst. Vorherrschende Geschlechterstereotype und bestehende Sexualitätsmythen werden unkritisch perpetuiert. Viel zu oft kommt es zu victim-blaming: Den Betroffenen wird vor Gericht oder im persönlichen Umfeld häufig die Frage gestellt, warum sie denn beim gewalttätigen Partner geblieben seien.

Im Vordergrund der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt muss deren Prävention stehen. Mit der Istanbul-Konvention, die seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht ist, existieren auch Vorgaben zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dennoch fehlt es in Deutschland an vielen Stellen noch immer an einer umfassenden Umsetzung präventiver Maßnahmen und an der nötigen Sensibilisierung der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden wie auch der Gesellschaft als Ganzes – ganz zu schweigen von ausreichenden Hilfsangeboten für die Betroffenen.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen veröffentlicht der Juristinnenbund ein Policy Paper zum Thema „Strafrechtlicher Umgang mit (tödlicher) Partnerschaftsgewalt“. In diesem hat der djb Lösungsansätze erarbeitet, welche nach Darstellung der Problemlage einschließlich ihrer gesamtgesellschaftlichen Dimension von den Panelistinnen diskutiert werden.

Einen ersten Einblick in die Situation der Betroffenen bietet die Strafverteidigerin Christina Clemm, die als Auftakt aus ihrem Buch „AktenEinsicht: Geschichten von Frauen und Gewalt“ vorlesen wird.

Im Anschluss wollen wir mit folgenden Panelistinnen diskutieren:

Christina Clemm, Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin in Berlin.
Prof. Dr. Barbara Kavemann, Soziologin am Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen Freiburg und Honorarprofessorin an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen.
Sabine Kräuter-Stockton, Oberstaatsanwältin in Saarbrücken.
Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia), Vorsitzende der Kommission Strafrecht des djb und Rechtswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Anmeldung
Die Veranstaltung wird über die Plattform Zoom stattfinden. Hierzu benötigen wir Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Zoom. Bitte melden Sie sich bis zum 1. November 2020 unter geschaeftsstelle@djb.de für die Teilnahme an und senden Sie uns folgenden Text zu:

Ich melde mich hiermit zur Veranstaltung am 4. November 2020 zum Thema "Partnerschaftsgewalt und Strafrecht" an. Ich weiß, dass Zoom Daten verarbeitet, die mein Endgerät anlässlich der Teilnahme an der Veranstaltung übermittelt. Der damit einhergehenden Risiken hinsichtlich der Verarbeitung meiner persönlichen Daten in den USA bin ich mir bewusst.

Am 3. November 2020 werden wir Ihnen nach erfolgter Anmeldung die Einwahldaten für die Zoom-Veranstaltung per E-Mail zusenden.

Datenschutz
Am 16. Juli 2020 hat der EuGH das EU-U.S. Privacy Shield und auch die Standardvertragsklauseln gekippt (curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=228677&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1). Es fehlt daher an einer Rechtsgrundlage, die nach der DSGVO für den Datentransfer in ein sogenanntes Drittland (Länder außerhalb der EU/des EWR) erforderlich ist. Zoom hat seinen Sitz in den USA, d.h. Ihre Daten werden auch in die USA transferiert, wenn Sie an unserer Sitzung teilnehmen. Hier ist die entsprechende Datenschutzerklärung von zoom abrufbar: zoom.us/de-de/privacy.html.

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