Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, Verträge, die im Internet, an der Tür oder am Telefon abgeschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Es greift aber nicht, wenn die Ware speziell auf den Kunden zugeschnitten ist. Auch nicht, wenn die Firma noch nicht mit der Bearbeitung anfangen hat. So entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines Kunden, der auf einer Messe eine personalisierte Einbauküche in Auftrag gegeben hatte, kurz darauf den Vertrag aber widerrief und die Küche dann doch nicht abnehmen wollte (Az.: C-529/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .

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