Urlaub und Geschäftsreisen mit dem Flugzeug weiterhin möglich
Für alle Fluggäste, die in ein Land oder Gebiet reisen, das vom Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet eingestuft ist (z.B. Kanarische Inseln), läuft die Flugreise wie gewohnt ab – ohne verpflichtende Quarantäne-Maßnahmen. Zu beachten sind jedoch die Einreisebestimmungen in das jeweilige Urlaubs- oder Reiseland. Zudem sollte man sich stets über aktuelle Regelungen seiner Fluggesellschaft auf dem Laufenden halten.
Ab 2. November: neue Bestimmungen für Reisen in Risikogebiete
Wer aus einem Risikogebiet in Hamburg einreist, ist ab morgen dazu verpflichtet, sich nach Ankunft in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich einreisende Fluggäste durch ein negatives Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien. Dabei ist der Reisegrund entscheidend:
1. Urlaub (touristischer Reisegrund):
Sie können fünf Tage nach Einreise einen Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne vorzeitig zu beenden.
2. Geschäftsreise/Studium/Ausbildung (Aufenthalt weniger als 5 Tage im Risikogebiet):
Sie können nach der Einreise oder bis zu 48 Stunden davor einen Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne vorzeitig beenden. Voraussetzung: eine Bescheinigung des Arbeit-, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung über die Dringlichkeit der Reise.
3. Familienbesuch:
Wer seinen Lebenspartner, seine Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel besucht, kann nach der Einreise oder bis zu 48 Stunden davor einen Test vornehmen lassen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne vorzeitig beenden. Bei einem Besuch von Eltern/Kindern oder Lebenspartnern unter 72 Stunden im Risikogebiet entfällt die Quarantänepflicht auch ohne Test.
Detaillierte Informationen finden sich in der entsprechenden Verordnung der Stadt Hamburg vom 30. Oktober 2020: https://www.hamburg.de/verordnung
Corona-Tests sind direkt am Flughafen möglich
Das Testzentrum von Centogene im Terminal 1 bietet kostenpflichtige (Express-)Tests für die breite Öffentlichkeit an. Weitere Informationen: https://www.hamburg-airport.de/de/corona_testzentrum.php und direkt beim Anbieter Centogene unter https://www.centogene.com/de/covid-19/test-centers/testen-am-hamburger-flughafen.html. Das Corona-Testzentrum von DRK und Stadt Hamburg im Terminal Tango schließt spätestens bis zum 8. November 2020.
Abflug ab Hamburg Airport: Einreisebestimmungen des Zielorts beachten
Wer ab Hamburg Airport abfliegt, sollte sich vorab über die Einreise-Bestimmungen des jeweiligen Zielorts informieren. Eine Übersicht zur aktuellen Lage in den Reiseländern sowie aktuelle Empfehlungen für Reisende bietet das Auswärtige Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Internetseite bietet Checkliste und wichtige Hinweise
Damit Passagiere und Besucher schon vor der Anreise zum Flughafen gut informiert sind, beantwortet Hamburg Airport die wichtigsten Fragen zum sicheren Fliegen auf seiner Internetseite: https://www.hamburg-airport.de/de/aktuelle_Informationen.php.
Der Flughafen Hamburg hat vor Ort zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die das Einhalten der inzwischen gelernten Abstands- und Hygienevorschriften erleichtert. Dazu gehören unter anderem eine Maskenpflicht, Markierungen am Boden und auf Sitzflächen, Plexiglasscheiben und Desinfektionsspender. Damit alle sicher reisen können, ist es wichtig, dass sich die Fluggäste an die Vorschriften halten und auf sich selbst sowie andere achten. Mit einem mobilen Serviceteam in den Terminals sowie auf der Fluggast-Pier setzt der Flughafen auf zusätzliche Unterstützung und Aufklärung für alle Passagiere.
Flughafen Hamburg GmbH
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