Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben heute einen sogenannten „Diskussionsentwurf“ für das „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ (TKMoG) veröffentlicht. Das Gesetz soll die Weichen für die digitale Infrastruktur der Zukunft und damit für den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland stellen. Einige der geplanten Regelungen setzen aus Sicht des Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) die richtigen Impulse. Bei der Ausgestaltung des “Rechtsanspruchs auf schnelles Internet” und der Umlagefähigkeit der Kosten des Breitbandanschlusses ist aber eine grundlegende Überarbeitung notwendig.

BREKO-Präsident Norbert Westfal unterstreicht die Bedeutung des Gesetzes für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland: „In einer Welt, in der sich digitale Technologien so rasant entwickeln wie heute, brauchen wir ein Gesetz, dass die richtigen Voraussetzungen für den digitalen Wandel schafft. Die Grundlage für die Herausforderungen der Digitalisierung sind zukunftssichere und nachhaltige Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen. Ob für Homeoffice, die digitale Verwaltung, Industrie 4.0 oder als unverzichtbare Basis für das 5G-Mobilfunknetz – für den digitalen Wandel brauchen wir die Übertragungsgeschwindigkeit, vor allem aber die Qualität von Glasfasernetzen. Es gilt daher, den Blick bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens darauf zu fokussieren, zielgerichtete Anreize für den flächendeckenden Glasfaserausbau zu schaffen. Das gelingt nur, wenn wir mehr als je zuvor auf Wettbewerb und Vielfalt setzen. Die Wettbewerber der deutschen Telekom sind heute die maßgeblichen Treiber des Glasfaserausbaus in Deutschland. Sie werden auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland nicht den Anschluss verliert. Dieser Verantwortung sind sich unsere Unternehmen bewusst.“

„Recht auf schnelles Internet“ – Vorgeschlagener Ansatz verzögert den Glasfaserausbau

Bei der Ausgestaltung des, bereits im Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD verankerten, sogenannten „rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet“, sieht der BREKO noch erheblichen Anpassungsbedarf. „Wir waren von Anfang an nicht einverstanden mit der Idee, einen Rechtsanspruch zu schaffen. Die Ankündigung und die darauffolgende Diskussion über die Gestaltung haben bei den ausbauenden Unternehmen zu Verunsicherung geführt“, so Albers.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht eine Lösung vor, wonach die Bundesnetzagentur einzelne Telekommunikationsanbieter verpflichten kann, Bürgern und Unternehmen, die über eine besonders schlechte Internetversorgung verfügen, auf Antrag eine Anbindung mit einem Mindeststandard an Bandbreite zu realisieren („Universaldienst“). Der Universaldienst darf sich rechtlich allerdings nur an den von der großen Mehrheit der Bevölkerung bereits tatsächlich genutzten Bandbreiten orientieren. Dies führt zu Zwischenschritten statt zu einem direkten Ausbau von Glasfaser. Die Anbindung soll über eine Umlage von den, im betreffenden Gebiet nicht am Ausbau beteiligten Netzbetreibern, finanziert werden. Für BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers ist das der falsche Ansatz: „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Glasfaserausbau für die Menschen und Unternehmen voranzubringen. Das wird uns mit der jetzt vorgeschlagenen Lösung aber nicht gelingen. Dort wo die Versorgung der Bürger und Unternehmen besonders schlecht ist („weiße Flecken“) und sich ein Ausbau für die Unternehmen nicht rechnet, brauchen wir ergänzend zum eigenwirtschaftlichen Ausbau zielgerichtet staatliche Fördermaßnahmen, die die Glasfaser auch in diese Gebiete bringen,“ unterstreicht Albers.

„Wenn man statt auf Ausbau-Anreize auf umlagefinanzierte Zwischenlösungen setzt, verlangsamt das den Glasfaserausbau in Deutschland. Nur dann – und so steht es auch in der EU-Richtlinie, die die Grundlage für die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes bildet – wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Instrumente keine Aussicht auf Erfolg versprechen, darf sozusagen als „Ultima Ratio“ auf den Universaldienst zurückgegriffen werden“, erläutert Albers. Dieser darf demnach nur dann zur Anwendung kommen, wenn weder durch bestehende Infrastrukturen eine Mindestversorgung gewährleistet werden kann, noch ein eigenwirtschaftlicher oder staatlich geförderter Ausbau Aussicht auf Erfolg versprechen, dass dies zukünftig der Fall sein wird. Der Anspruch sollte zudem technologieneutral ausgestaltet sein, sodass auch Mobilfunk- oder Satelliten-Lösungen in Betracht kommen.

Paradigmenwechsel für die Glasfaser-Regulierung

Im Bereich der Regulierung von Glasfasernetzen sieht der Gesetzentwurf einen Paradigmenwechsel im Vergleich zur alten “Kupferwelt” vor. Statt einer strengen Vorab-Regulierung, ist für den kooperativen Ausbau von Glasfasernetzen eine deutlich reduzierte Regulierungsintensität vorgesehen. Um die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb zu setzen, macht sich der BREKO bereits seit längerem für den Vorrang eines frei verhandelten und marktakzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Regulierungsbehörde als neutraler Streitbeilegungsinstanz stark. „Wir haben beim Glasfaserausbau eine völlig neue Marktsituation, eine neue Welt. Dazu passt die im Gesetzesentwurf geplante „Regulierung 2.0“. Wichtig ist, dass es faire und klare Regelungen für alle Marktteilnehmer gibt und die Bundesnetzagentur bei Verstößen jederzeit eingreifen kann. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir sehr genau darauf achten, dass das bei der gesetzlichen Regelung hinreichend gewährleistet wird und keine Missbrauchsgefahr verbleibt“, fasst BREKO-Präsident Westfal zusammen.

Umlagefähigkeit modernisieren – Motor für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern                         

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sieht eine Änderung der Betriebskostenverordnung und eine Streichung der Umlagefähigkeit im Rahmen der Gesetzesänderung vor. Aus Sicht des BREKO wird mit der ersatzlosen Streichung ein wichtiges Instrument verschenkt, um Kräfte für die Digitalisierung zu bündeln. Der BREKO macht sich daher für eine Modernisierung der Regelung zur Umlagefähigkeit stark.

„In der Umlagefähigkeit steckt großes Potenzial, um dem Glasfaserausbau auch in den Städten, wo wir typischerweise eine Mehrfamilienhaus-Bebauung haben, einen Motivationsschub zu geben. Mit einer zukunftsgerichteten Ausgestaltung ist die Umlagefähigkeit kein Relikt der Vergangenheit, sondern kann zum Motor für den Glasfaserausbau und damit für die Digitalisierung werden” erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. “Kurz gesagt: Wir brauchen eine ‚Umlagefähigkeit 2.0‘. Die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes bietet die Chance, die Weichen richtig zu stellen und die Regelung zur Umlagefähigkeit im Sinne der Mieterinnen und Mieter aber auch der Wohnungseigentümer und Wohnungsbaugesellschaften weiterzuentwickeln.“

So kann eine modernisierte „Umlagefähigkeit 2.0“ aus Sicht des BREKO aussehen:

  • Die Möglichkeit der Abrechnung der Kosten des Breitbandanschlusses über die Betriebskosten wird zukünftig an neue Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen gekoppelt. Die Unternehmen, die Gebäude, insbesondere Mehrfamilienhäuser, mit echten Glasfaseranschlüssen anbinden, können die Kosten für diesen Anschluss weiterhin über die Betriebskosten abrechnen.
  • Dabei soll die Umlage nicht „unendlich“ vereinbart werden können, sondern für einen Zeitraum, der dem Wert der Investitionen in die neue Glasfaserinfrastruktur hinreichend Rechnung trägt.
  • Um darüber hinaus Anreize für Kooperationen und eine möglichst große Angebotsvielfalt zu schaffen, sollten Unternehmen, die über die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open-Access) anderen Anbietern den Zugang zu den Kunden auf ihrem Netz ermöglichen, länger von der Möglichkeit der Umlagefähigkeit profitieren können.

Durch die „Umlagefähigkeit 2.0“ könnten Mieterinnen und Mieter einen zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaseranschluss zu einem attraktiven Preis erhalten. Dieser läge deutlich unter den Kosten, die im Falle eines Wegfalls des Sammelinkasso bei der Buchung von Einzelanschlüssen entstehen würden. Zudem stünde den Mieterinnen und Mietern durch die Öffnung der Netze ein sehr viel umfassenderes Diensteangebot zur Verfügung. Die Kabelnetzbetreiber bieten heute zumeist nur eigene, beziehungsweise ausgewählte TV-Dienste an und transportieren beispielsweise TV-Angebote Dritter oft nicht. Bei dem vom BREKO präferierten Open Access-Konzept könnten die Mieterinnen und Mieter dagegen aus einem umfassenden Angebot einer Vielzahl von Anbietern auswählen. Dies würde insgesamt zu deutlich mehr Wettbewerb auf dem Anbietermarkt führen, weil nicht nur ein TV-Produkt eines Kabelnetzbetreibers, sondern auch die Angebote anderer TV-Diensteanbieter zur Auswahl stünden.

Für Gebäudeeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften, die ihre Immobilien durch eine leistungs- und zukunftsfähige Infrastruktur fit für die Zukunft und damit für private und gewerbliche Mieter attraktiv machen wollen, führt an Glasfaser kein Weg vorbei. Für sie ergäbe sich eine deutliche Wertsteigerung der Immobilien. Eigene Anstrengungen für die Modernisierung der Gebäude würden dadurch obsolet.

Vorfahrt für den Glasfaserausbau – Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Im Bereich der Verwaltungsverfahren, die vor Beginn eines Ausbauprojekts zu durchlaufen sind, sieht der Gesetzentwurf einerseits eine Änderung der Genehmigungsfristen vor. Mussten Unternehmen bisher häufig sehr lange auf die Ausbau-Genehmigung durch die Wegebaulastträger – meist Kommune oder Kreis – warten, soll zukünftig die bearbeitende Behörde, innerhalb eines Monats nach Antragstellung aktiv werden. Erhebt diese keine konkreten Einwände, gilt der Antrag als vollständig und die Bearbeitungsfrist von drei Monaten läuft. Innerhalb dieser Frist muss dann, wie bisher auch, die Genehmigung für den Ausbau abgeschlossen sein.   

Zusätzlich zur vereinfachten Fristenregelung soll das vom BREKO seit längerem geforderte sogenannte „One-Stop-Shop-Prinzip“ umgesetzt werden: Dieses sieht vor, dass alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen für den Glasfaserausbau gemeinsam ergehen, was wiederum das Antragsverfahren vereinfacht und zu größerer Planungssicherheit für die ausbauenden Unternehmen führt. „Die Verwaltungsverfahren müssen deutlich vereinfacht und verkürzt werden. Entbürokratisierung ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Baustein, um den Ausbau insgesamt zu beschleunigen“, betont Albers. „Das Motto muss lauten: weniger Bürokratie für mehr Glasfaser“, führt er weiter aus.

Über diese positiven Impulse hinaus, sind für BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers zwei weitere Aspekte besonders wichtig: „Die digitale Verwaltung, die auch im aktuellen Konjunkturpaket der Bundesregierung im Fokus steht, muss endlich Realität werden. Anträge und Genehmigungen per Fax oder Post sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Zudem brauchen auch die Verwaltungen vor Ort zusätzliches Personal, um die Digitalisierungsprojekte vor Ort, die über den Glasfaserausbau hinausgehen, umzusetzen. Jeder Euro, der dafür eingesetzt wird, ist gut investiertes Geld.“

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 370 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 75 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 210 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2019 2,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.

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