Der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Thüringens (IGS) und dem Thüringer Bauernverband (TBV) ist es im Dialog mit dem zuständigen Amtstierarzt und dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gelungen, die Prüfungsmodalitäten für die Sachkundeprüfung zur Isolflurannarkose zu ändern. Dies war aus Sicht der Verbände zwingend notwendig geworden, nachdem in der ersten Prüfung nach dem Isofluran-Lehrgang in Thüringen 95 Prozent der Prüflinge nicht bestanden hatten. Grund hierfür war, dass es Diskrepanzen zwischen den Lehrinhalten und den Prüfungsfragen gegeben hatte. Auch waren die Fragestellungen und die zur Auswahl stehenden Antwortmöglichkeiten sachlich und fachlich falsch gewesen.

Die jetzt erreichten Änderungen der Modalitäten zur schriftlichen Isofluran-Sachkundeprüfung in Thüringen haben bestehende Missverständnisse allerdings nicht gänzlich behoben, sodass eine Angleichung an das Anforderungsniveau anderer Bundesländer nicht vollständig möglich war. „Mehr war leider nicht zu erreichen. Ich bin trotzdem froh, dass wir einen noch größeren Schaden von unseren Betrieben abwenden konnten“, so Bert Kämmerer, Schweinhalter aus der Geratal Agrar GmbH & Co KG in Andisleben, IGS-Mitglied und Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Erfurt-Sömmerda. Kritisch bleibt die Ungleichbehandlung der Teilnehmer*innen des ersten Lehrganges. Diese hätten bei anderen Voraussetzungen auch beim ersten Mal bestanden.

Hintergrund
Ab dem Jahr 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch nach vorheriger Betäubung gestattet. Eine der Alternativen ist die Inhalationsnarkose mit Isofluran. Fast zwei Drittel der Thüringer Betriebe wollen ihre Mitarbeiter*innen entsprechend fachlich fit machen. Das Verfahren kann von den Landwirt*innen selbst durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich an einem Lehrgang teilgenommen, die vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Prüfungen bestanden haben und einen Sachkundenachweis besitzen.

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