Der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann wird am Samstag, 9. Dezember 2017, einen weiteren Abschnitt der A 21 zwischen Kiel und der A 1 bei Bargteheide für den Verkehr freigegeben.

Ferlemann: „Gute Nachrichten für Schleswig-Holstein: Der Ausbau der B 404 zur A 21 schreitet voran. Die Autobahn erfüllt nun immer besser ihre wichtige Funktion als zusätzliche Nord-Süd-Achse in unserem nördlichsten Bundesland. Heute haben wir das Teilstück im Bereich der neuen Anschlussstelle Nettelsee/Löptin freigegeben. Und für den Nachbarabschnitt Nettelsee – Klein Barkau hat der Bund bereits die Finanzierungszusage erteilt.“

Der Ausbau der Bundesstraße B 404 zur Autobahn A 21 verbessert die Hinterlandanbindung des Ostseehafens Kiel und die Erschließung der Wirtschaftsräume Kiel, Bad Segeberg und Bad Oldesloe. Die Strecke hat zudem eine wichtige Zubringerfunktion zur geplanten Magistrale A 20, Nordwestumfahrung Hamburg, die zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands und die Verbindung der wichtigsten deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee sein wird.

Der Bund investiert in den 6 Kilometer langen Abschnitt Nettelsee – Stolpe rund 66 Millionen Euro. Mit der heutigen Verkehrsfreigabe wurde das 2,1 Kilometer lange Teilstück im Bereich der neuen Anschlussstelle Nettelsee/Löptin dem Verkehr übergeben. Das Investitionsvolumen beträgt 22 Millionen Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 18300-0
Telefax: +49 (30) 18300-1942
http://www.bmvi.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel