Am 12. Dezember 2012 beschloss der Deutsche Bundestag, nicht-therapeutische Vorhautamputationen an Jungen aus jeglichem Grunde im Erziehungsrecht der Eltern zu erlauben.

Önder Özgeday, Vorstandsmitglied von MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene, fordert die Abschaffung von §1631d BGB: "In diesem Land wird gefühlt 24 Stunden am Tag von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Antidiskriminierung gesprochen und geschrieben. Nur wenn es um meinen Körper geht, herrscht fast überall sofort Schweigen, und die Türen gehen zu. Entscheidungsträger*innen in Deutschland haben anscheinend eine Höllenangst vor der einfachsten Erkenntnis: Kindern ohne strenge medizinische Indikation Teile der Genitalien abzuschneiden ist Unrecht. Aber was ist es denn sonst?"

Zu den aktuellen Gesetzentwürfen zum angeblichen Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor genitalangleichenden Operationen ergänzt Victor Schiering, Vorsitzender von MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene: „Ginge es wirklich um das Verhindern von Leid durch unnötige Genitaloperationen, würden die politischen Eliten Kinderschutz generell und damit unangreifbar etablieren. Stattdessen sollen Kinder jetzt noch stärker je nach Genital unterschiedlich geschützt werden. Man argumentiert im Haupttext mit allgemeinen Menschenrechten, um dann im Kleingedruckten festzulegen, für welche Kinder diese dann aber nur eingeschränkt gelten sollen. In den Begründungen führt das zu bizarren Bewertungen, bei welcher kindlichen Vorhaut von welchem Kind in Zukunft welcher gesetzliche Schutzgrad gelten soll. Es wird deutlich: Der 12. Dezember und das „Zwangsbeschneidungserlaubnisgesetz“ 1631d BGB hängen effektivem Kinderschutz bis heute wie ein Klotz am Bein. Zudem fügen die widersprüchlichen politischen Vorgehen dem Vertrauen in demokratische Prozesse nachhaltig schweren Schaden zu.“

Quellen:
Christoph Zöller et al. (2014): Stationäre Behandlung bei Komplikationen nach männlicher Beschneidung: Retrospektive Analyse eines deutschen Referenzzentrums. German Medical Science GMS Publishing House; Düsseldorf: 2014. Doc14dgch256. doi: 10.3205/14dgch256: https://www.egms.de/static/de/meetings/dgch2014/14dgch256.shtml
S2k Leitlinie "Phimose und Paraphimose" https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/006-052l_S2k_Phimose-Paraphimose_2017-12_01.pdf

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