Der Arbeitskreis V (Assistenzärzte) des Hartmannbundes hält es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für zwingend erforderlich, die bestehenden gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften im medizinischen Bereich sofort in allen Versorgungsbereichen umzusetzen. „Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist wichtig, das gilt sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Versorgungsbereich. Die Gefährdungen, denen medizinisches Personal in seinem beruflichen Alltag ausgesetzt ist, haben sich durch die Corona-Pandemie gewandelt. Entsprechend braucht es jeweils eine aktuelle und an den individuellen Arbeitsplatz angepasste Gefährdungsbeurteilung – vor allem auch für Schwangere und Bereiche mit Opt-Out-Regelungen! In der Pandemie dürfen Ärzte und weiteres Personal im Gesundheitswesen nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden“, stellt Dr. Sebastian Gassner, Vorsitzender des Arbeitskreises, fest. Hinzu komme, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen oft nur unzureichend über ihre Rechte im Falle einer Covid-19-Ansteckung am Arbeitsplatz informiert sind. „Deshalb möchten wir an alle Kolleginnen und Kollegen appellieren, bei gesicherter Infektion diese als Berufserkrankung anzuzeigen“, äußert sich Gassner weiter. Nur so könnten auch im Nachgang Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung – vor allem zur Rehabilitation – gesichert werden. Die Identifikation eines Indexpatienten ist, anders als zu Beginn der Pandemie, hierbei nicht mehr erforderlich.
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