Die Bundesregierung einigt sich bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wichtige Vorschläge des Bundesverbandes Geothermie (BVG) finden dabei ihre Umsetzung. Es besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf.

Die EEG-Novelle, die diese Woche noch im Bundestag beschlossen werden soll, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Nutzung der Potenziale der Geothermie in Deutschland. Für die geothermische Stromerzeugung sieht das EEG 2021 einige Verbesserungen bei der schrittweisen Absenkung der Vergütung des Geothermiestroms vor.

Das Bundeskabinett verschiebt die Degression bei der Vergütung von Geothermiestrom um ein Jahr von 2021 auf 2022 und senkt die Vergütung um 0,5 Prozent statt der bisher vorgesehenen 5 Prozent ab. Die Degression soll auf 2 Prozent steigen, wenn die installierte elektrische Leistung 120 Megawatt erreicht hat.

Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie, Dr. Erwin Knapek, begrüßt diese Änderung: „Es freut mich, dass die Bundesregierung die Bedeutung der installierten Leistung für die Ausrichtung der Degression erkannt hat. Dadurch verbessert sich die Planbarkeit für Projektentwickler von Geothermiekraftwerken. Sinnvoller wäre jedoch, wenn die zeitliche Steuerung der Degression komplett entfällt und nur noch die installierten Megawatt geothermischer Kraftwerksleistung darüber entscheiden, welcher Vergütungssatz gilt.“

Die zukünftige Teil-Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt bleibt ebenfalls ein wichtiger Schritt. Die durch die CO2-Bepreisung ermöglichten Zuschüsse zur EEG-Finanzierung sind geeignet, die EEG-Umlage zu stabilisieren und perspektivisch zu senken. Darüber hinaus bleibt der Bundesverband Geothermie bei seinem Vorschlag, Kosten innerhalb des EEG durch gezielte Fördermechanismen wie beispielsweise einen Flexibilitätszuschlag zu reduzieren. Dies würde das durch die aktuelle Novellierung bereits gesetzte, wichtige Preissignal für die Nutzung der Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen weiter verstärken. 

Eine verpasste Chance sieht die Geothermiebranche bei der Befreiung von der EEG-Umlage. Weiterhin müssen Betreiber von Geothermiekraftwerken EEG-Umlage für regenerativ produzierten Strom, der für den Betrieb der Pumpen eingesetzt wird, EEG-Umlage bezahlen. BVG-Präsident Knapek sieht bei der EEG-Befreiung eine Schieflage: „Es ist widersprüchlich, wenn die energieintensive Industrie oder die Produzenten von synthetischem Wasserstoff von der Zahlung der EEG-Umlage befreit wird, die Betreiber von Kraftwerken, die umweltfreundlichen Strom und Wärme aus Erdwärme herstellen, diese gleichzeitig aber bezahlen müssen.“

Insgesamt bewertet BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek die EEG-Novelle 2021 positiv: „Die nun beschlossenen Anpassungen im EEG, einem der wichtigsten Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien, verbessern die Rahmenbedingungen für neue Geothermie-Projekte. Es ist ein Aufbruchssignal für die gesamte Branche.“ Knapek betont allerdings auch: „Wir dürfen uns darauf nicht ausruhen, denn auch wenn die Anpassungen in die richtige Richtung gehen, reichen sie nicht aus, die enormen Potenziale der Geothermie als konstante und grundlastfähige Technik zur Strom-, Wärme- und Kälteproduktion zu nutzen!“

Tatsächlich bietet Geothermie als einzige Erneuerbare Energie die Möglichkeit, die drei Sektoren Strom, Wärme und Kälte sowie Verkehr zu koppeln. Das Ausbaupotenzial bleibt weiterhin hoch. 

Einen von der Branche bereits im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts erarbeiteten Maßnahmenkatalog finden Sie hier.

Über den Bundesverband Geothermie e.V.

Der 1991 gegründete Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Erdwärmenutzung in allen Bereichen der Forschung und Anwendung tätig sind. Er vereint Mitglieder aus Industrie, Wissenschaft, Planung und der Energieversorgungsbranche. Hauptaufgaben des Verbandes sind die Information der Öffentlichkeit über die Nutzungsmöglichkeiten geothermischer Energie zur Wärme- und Stromerzeugung sowie der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern.

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