EU-Kommission schafft mit Klima-Taxonomie weltweit erstes System zur einheitlichen Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten – Grüne Investitionen sollen dadurch Schub erhalten – DIW-WissenschaftlerInnen begrüßen Taxonomie als Instrument für mehr Transparenz – Schwellenwerte stehen aber nicht immer in Einklang mit Ziel der Klimaneutralität

Die EU will nachhaltige Investitionen stärken und entwickelt dafür erstmals einheitliche Kriterien für klimaverträgliche Wirtschaftsaktivitäten, die sogenannte EU-Taxonomie. Mit deren Hilfe sollen Investitionen in „grüne“ Projekte gelenkt werden, um so die Europäische Union ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 näher zu bringen. ÖkonomInnen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) haben die Taxonomie unter die Lupe genommen. Sie gehen von einer guten Wirksamkeit aus.  Allerdings sehen sie in einigen Punkten auch Nachbesserungsbedarf: Nicht in allen Wirtschaftszweigen, wie etwa der CO2-intensiven Industrie, sind die derzeit diskutierten Kriterien ausreichend. Als wichtige Stellschraube sehen die ExpertInnen Franziska Schütze, Jan Stede, Marc Blauert und Katharina Erdmann in der Taxonomie festgeschriebene sektorspezifische Schwellenwerte für Emissionen, die bislang noch nicht vollumfänglich mit Klimaneutralität vereinbar sind.

„EU-Taxonomie hilft, Greenwashing zu vermeiden und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu finanzieren.“ Franziska Schütze

Taxonomie als Maßstab für Nachhaltigkeit – Grüne Finanzströme stärken

„Die EU-Taxonomie bietet eine große Chance “, konstatiert Studienautorin Schütze aus der Abteilung Klimapolitik am DIW Berlin. „Sie bietet Investoren und Unternehmen Orientierung, welche Anlagemöglichkeiten mit dem Pfad zur Klimaneutralität vereinbar sind. Zudem kann sie als einheitliche Definition für öffentliche Förder- und Investitionsprogramme dienen. Damit hilft sie, Greenwashing zu vermeiden und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu finanzieren.“  

Die Klima-Taxonomie ist derzeit in der finalen Abstimmung, ab dem kommenden Jahr soll sie zur Anwendung kommen. Die WissenschaftlerInnnen haben ermittelt, dass die Klassifizierung mit bislang rund 80 Prozent einen Großteil der direkten Treibhausgas-Emissionen in der EU erfasst, vor allem in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Transport und Landwirtschaft. Für jeden Sektor sind in der Taxonomie Prüfkriterien festgelegt: Werden diese erfüllt, gilt eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform, das heißt sie trägt zum Klimaschutz bei. Zu den bisher nicht erfassten 20 Prozent zählen zum Beispiel der Flugverkehr und der Handel.

In der Logik der Taxonomie können auch Wirtschaftsaktivitäten traditionell nicht klimaverträglicher Sektoren wie etwa der Automobil- oder Grundstoffindustrie taxonomiekonform sein. Für sie gelten Schwellenwerte zum Erreichen von Mindeststandards – in der Automobilindustrie etwa sind ab 2026 nur noch emissionsfreie Antriebe möglich. Die ForscherInnen haben drei dieser Sektoren exemplarisch untersucht und kommen zu dem Schluss, dass die Taxonomie nicht immer den richtigen Maßstab liefert, um Klimaneutralität zu erreichen. Während die Schwellenwerte in der Automobilindustrie eine Entwicklung hin zu mehr alternativen Antrieben klar begünstigen dürfte, gibt es zum Beispiel im Bereich der energetischen Gebäudesanierung oder bei der Grundstoffindustrie noch Schwachpunkte. Im Energiesektor war die Absenkung auf Nullemissionen bis 2050 bereits verankert, wurde jedoch in dem aktuellen EU-Entwurf nicht aufgenommen.

Schwellenwerte gut austarieren, damit Wirkung der Taxonomie nicht verpufft

„Gerade bei Neuinvestitionen in CO2-lastigen Wirtschaftszweigen besteht die Gefahr, dass zu niedrige Schwellenwerte emissionsintensive Technologien und fossile Infrastruktur für lange Zeit zementieren“, so Studienautor Stede. „Neue Industrieanlagen haben eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten und würden somit einer Klimaneutralität bis 2050 entgegenstehen.“ Zu strikte Schwellenwerte würden hingegen dazu führen, dass sehr wenig Investitionen als nachhaltig eingestuft werden und damit die Finanzierungskosten für die unverzichtbare Transformation der Wirtschaft steigen. Daher sollte bei den Kriterien unterschieden werden, ob eine Investition grundsätzlich neu sei oder etwa in eine Bestandsanlage fließe.  

Insgesamt zeigen sich die ForscherInnen zuversichtlich, dass noch bestehende Mängel noch ausgeräumt werden können. „Die EU-Taxonomie könnte dann sogar als Blaupause für einen globalen Standard zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten dienen“, bilanziert Schütze.

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