Eine zentrale Aufgabe der europäischen Luftverkehrspolitik ist es, irreparable Strukturbrüche in der europäischen Luftverkehrswirtschaft infolge der Pandemie zu verhindern. In diesem Sinne hatten sich Europäische Kommission, Europäischer Rat und Europäisches Parlament im Frühjahr sehr schnell darauf verständigt, die Regelungen zur Zuteilung der Start- und Landerechte an den europäischen Flughäfen der aktuellen Situation anzupassen. Für den Sommerflugplan 2020 und den Winterflugplan 2020/2021 wurde der sogenannte „Slot Waiver“ beschlossen, d.h. eine vorübergehende Aussetzung der sogenannten 80/20-Regel bei der Zuteilung von Slots an den Flughäfen. Das hat dabei geholfen, ökonomisch wie ökologisch unverantwortbare Leerflüge in Europa zu vermeiden.

Da ein Ende des beispiellosen Nachfrageeinbruchs infolge der Pandemie und der pandemiebedingten Reisebeschränkungen aktuell nicht in Sicht ist, braucht es auch weiter eine Aussetzung dieser Regeln für die Slot-Zuteilung. In diesem Sinn haben sich Flughäfen, Fluggesellschaften und die Slot-Koordinatoren weltweit auf einen Weg verständigt, wie sich die Regeln so gestalten lassen, dass alle Akteure Planungssicherheit haben und dass Fehlanreize für teure und umweltschädliche Leerflüge weiter vermieden werden können.

Der heute von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf bleibt hinter diesem Vorschlag zurück. Die vorgesehene Senkung der Schwelle auf 40 Prozent wird nicht ausreichen, um wirtschaftliche Verwerfungen und unsinnige Leerflüge zu vermeiden. In Ergänzung der Absenkung der Schwelle wird zwingend die Option für Fluggesellschaften gebraucht, bis Anfang Februar bestimmte Slot-Serien für den Sommer auszusetzen, ohne einen langfristigen Verlust der Slots befürchten zu müssen. Es wären auch signifikante Nachteile im internationalen Wettbewerb mit Nicht-EU-Fluggesellschaften zu erwarten, wenn deren Heimatländer die Empfehlung der Industrieverbände vollständig umsetzen.

BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow forderte die Kommission auf, ihren Entwurf so nachzubessern, dass er den Vorschlag der Branche auch hinsichtlich der Rückgabe von Slot-Serien berücksichtigt. Dieser sei ein ausgewogener Kompromiss, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Gerade die Bundesregierung sollte sich beim Europäischen Rat am 18. Dezember 2020 für den Branchenvorschlag einsetzen und hierfür auch die verbleibenden Wochen der deutschen Ratspräsidentschaft nutzen.

Hierzu Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Luftverkehrswirtschaft: „Die Wiederaufnahmephase des Luftverkehrs wird sehr viel länger anhalten, als dies zunächst absehbar war. Daher halten es die deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften für dringend erforderlich, die Regelungen zur Slotallokation weiter der aktuellen Situation anzupassen. Die gemeinsamen Vorschläge der Branche für eine flexiblere Handhabung sichern das System des Luftverkehrs mit seinen Drehkreuzen und Zubringerflügen. Gleichzeitig wird vermieden, dass Fluggesellschaften ökonomisch und ökologisch widersinnige Leerflüge durchführen müssen, nur um Start- und Landerechte zu erhalten.“

Hintergrund der Slotregulierung:

Fluggesellschaften, die an einem Flughafen einen Flug durchführen wollen, brauchen für den Start und die Landung jeweils ein Zeitfenster, sogenannte Slots. Viele Flughäfen haben abhängig von ihrer Infrastruktur nur eine begrenzte Anzahl von Zeitfenstern. Große Flughäfen, die in Normalzeiten an ihrer Kapazitätsgrenze operieren, unterliegen daher der 80/20-Regelung. Das heißt, wenn eine Fluggesellschaft einen Slot hat, dann muss sie ihn in einer Flugplanperiode auch mindestens zu 80 Prozent nutzen, um diese Zeitfenster auch in der nächsten Flugplanperiode weiter nutzen zu können. Ansonsten verfällt der Slot und kann ggf. an einen Wettbewerber gegeben werden. Grundlage dafür ist die europäische Slotverordnung.

Diese Regelung soll verhindern, dass Fluggesellschaften Slots beantragen, aber nicht nutzen, und so Wettbewerber fernhalten. In einer akuten Krisenaktion wie der jetzigen ist diese Regelung allerdings äußerst kontraproduktiv, da nun ein Riesenanteil der Slots zu verfallen droht. Die Fluggesellschaften können nur auf zwei Weisen reagieren: Entweder sie lassen die Slots verfallen, was die über viele Jahren aufgebauten Streckennetzwerke über die Hubs zerstören würde und daher gesamtwirtschaftlich schadet, oder sie lassen leere Flugzeuge fliegen, nur um die Slots irgendwie zu halten, was ökonomisch wie ökologisch unverantwortbar wäre. Aus diesem Grund ist diese Regelung auch bei vergangenen Krisen wie dem SARS-Ausbruch, dem 11. September 2001, dem isländischen Vulkanausbruch und der Weltwirtschaftskrise durch einen sogenannten „Slot Waiver“ vorübergehend ausgesetzt worden.

Für die weitere Anpassung der Regelungen ab dem Sommerflugplan 2021 haben Fluggesellschaften, Flughäfen und Slot-Koordinatoren einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der die 80/20-Regelung nicht pauschal aussetzt, sondern in Kombination mit der Möglichkeit, Slot-Serien zurückzugeben, anpasst.

Über den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

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