Schmidt:
Mit unseren Förderbescheiden und dem Sonderbeauftragten treiben wir die Umsetzung unseres ‚Sofortprogramms Saubere Luft‘ voran. Wir leisten schnelle und unbürokratische Hilfe für die Kommunen. Sie können jetzt passgenau die Maßnahmen ausarbeiten, die vor Ort am effektivsten für eine zügige Verbesserung der Luftqualität sorgen. Unser Ziel ist es, Fahrverbote zu vermeiden. Wir wollen mehr Mobilität bei weniger Emissionen.“
Der Sonderbeauftragte wird die Lotsenstelle des BMVI beraten. Diese unterstützt Kommunen zu Fragen der Fördermöglichkeiten des Bundes. Er soll auch einen Erfahrungsaustausch der Kommunen über die Wirksamkeit von Luftreinhaltungsmaßnahmen (Best-Practice) gewährleisten.
Schmidt:
Mir kommt es darauf an, dass die Lotsenstelle exakt den Bedürfnissen der Kommunen entspricht. Darüber hinaus leitet der Sonderbeauftragte künftig ein Gutachtergremium, das Förderanträge bewertet.
Als weiteren Schritt zur Umsetzung des Sofortprogramms hat das BMVI seine Förderrichtlinie Elektromobilität aktualisiert. Das BMVI fördert damit die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde vereinfacht, so dass die Projekte noch schneller umsetzbar sind. Anträge können ab sofort bis 31. Januar 2018 eingereicht werden.
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