Das Jahr 2021 beginnt für den BLHV mit einer neuen Satzung, mit der der Verband basisdemokratischer, jünger und weiblicher werden will. Jedes Mitglied sowie die Kreisvorsitzenden werden aufgewertet; mehr Basiswahlen, projektbezogenes Ehrenamt und ein breit aufgestellter Verbandsvorstand sind die Kernpunkte der neuen Satzung. „Wir wollen näher an die Mitglieder herankommen und dass die Arbeit noch effizienter wird. Und wir wollen noch jünger und weiblicher werden“, betonte BLHV-Präsident Werner Räpple bei der Abstimmung über die Satzungsänderung beim BLHV-Verbandsausschuss am 22. Oktober in Orsingen-Nenzingen.

Fast ein Jahr arbeiteten hauptamtliche Mitarbeiter und ehrenamtliche Mitglieder in Arbeitsgruppen, wie dem Lenkungskreis Struktur oder der AG Ortsvereine, an der neuen Satzung, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Michael Nödl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und als Verbandsjustitiar federführend zuständig für die Satzung, ordnet deren Bedeutung ein: „Der BLHV hat als eingetragener Verein nicht nur ein paar Begrifflichkeiten in der Satzung ausgetauscht und Satzzeichen versetzt, er hat Fundamentales geändert“. Die Kreisversammlung steht künftig jedem Mitglied offen, und jedes Mitglied kann so seinen Kreisvorstand direkt wählen. Es gibt künftig also Basiswahlen. „Das ist ein ganz großer Schritt, den wir da machen“, so die Wer-tung von BLHV-Präsident Werner Räpple. Sollte sich in einem Kreisverband keine Kreisvorsitzende oder kein Kreisvorsitzender finden, sieht die neue Satzung auch die Wahl eines Vorstandsteams vor, das sodann eine Sprecherin oder einen Sprecher benennen soll. Alle Kreisvorsitzenden wiederum gehören künftig automatisch dem Verbandsvorstand an. Die 17 Kreisvorsitzenden erhalten somit alle den gleichen Informationsstand aus erster Hand; sie entwickeln die politischen Positionen und Forderungen mit. „Das ist ein ganz zentraler Punkt in der Satzungsänderung; das geht an die Grundstrukturen des Verbandes“, unterstrich Präsident Räpple die Bedeutung dieser Neuerung. Für mehr Effizienz in der Verbandsarbeit setzt der BLHV künftig auch auf digitale Kommunikation: mit Videokonferenzen sollen Beschlüsse schneller gefasst und der Austausch unter den Mitgliedern gefördert werden. Auch dafür waren grundlegende Satzungsänderungen notwendig.

Dem Verbandsvorstand gehören künftig außerdem bis zu vier Vertreter des Vorstands der Junglandwirtegruppen im Bund Badischer Landjugend an. Das Verbandspräsidium kümmert sich künftig vorrangig um Organisatorisches und Administratives im Verband, weniger um politische Themen. Betont wird in der Satzung des Weiteren, dass Landfrauen, Landjugend und Landsenioren besondere Gruppen im BLHV bilden.

In einer vierteiligen Artikelserie erklärt der BLHV ausführlich alle Änderungen sowie ihre Auswirkungen auf die Verbandsarbeit. Außerdem sprachen Präsident Werner Räpple und Hauptgeschäftsführer Benjamin Fiebig im BLHV-Webtalk über die neue Satzung. Alle Beiträge sind auf der BLHV-Website www.blhv.de unter dem Schlagwort „Satzung“ zu finden.

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