Wer künftig digitale Güter wie z. B. Computer, Zubehör und Software kauft, kann diese Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr der Anschaffung vollständig von der Steuer absetzen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2021. Vor allem Selbstständige und Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, können davon profitieren. Bis dato konnten Arbeitnehmer nur Hardware bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro im Jahr der Anschaffung absetzen; teurere Geräte mussten über drei Jahre abgeschrieben werden. Auch die steuerliche Berücksichtigung soll vereinfacht werden. Bislang mussten Steuerzahler Computerhardware und Software getrennt bei der Steuer erfassen, um die Anschaffungskosten auf den Abschreibungszeitraum von drei Jahren zu verteilen. Ein weiterer positiver Effekt der Neuregelung für Arbeitnehmer im Home-Office: Die Anschaffungskosten für den neuen PC werden auch weiterhin bei der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro berücksichtigt. Zusammen mit der neuen Home-Office-Pauschale und dem Neukauf des technischen Gerätes kommen Arbeitnehmer nun wesentlich leichter über die Pauschale, so dass die vollen Kosten bei der Steuer abgesetzt werden können.

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