Seit 2016 dürfen die meisten deutschen Großstädte im Rahmen des Luftreinhalteplans nur noch mit einer grünen Umweltplakette befahren werden. Es dürfen also nur schadstoffarme Fahrzeuge oder Kfz mit Ausnahmegenehmigungen in die ausgezeichneten Zonen fahren. In einem konkreten Fall zog ein Wohnmobil-Fahrer sogar vor Gericht, um eine solche Ausnahme für sein 1991 gebautes Wohnmobil für die Stadt Marburg zu bekommen. Eine technische Umrüstung für die erforderliche Schadstoffgruppe 4 war nicht möglich und einen Ersatz konnte sich der Mann nicht leisten. Sein Argument vor Gericht: Als er sich das Fahrzeug im Sommer 2015 zulegte, ahnte er noch nichts von den Umweltzonen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall seine Unwissenheit nichts an der Sachlage ändert, zumal die Umweltzone seit 2014 im Marburger Stadtparlament diskutiert wurde und nicht überraschend eingerichtet worden war. Und da das Einkommen des Wohnmobilisten auch nicht unter der Pfändungsfreigrenze lag, wäre die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wohl doch möglich gewesen. Daher sahen auch die Richter die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung als nicht erfüllt an (Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 6 K 4419/16).
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