„Durch den erneuten Lockdown befinden sich inzwischen viele kleine inhabergeführte Betriebe des saarländischen Einzelhandels in einer existenzgefährdenden Lage. Für diese Unternehmen ist es umso schwerer zu akzeptieren, dass SB-Warenhäuser, Lebensmittel-Vollsortimenter und Lebensmittel-Discounter auch weiterhin Non-Food-Artikel jenseits des täglichen Bedarfs verkaufen dürfen, sofern der Umsatz der erlaubten Sortimente, wie etwa Lebensmittel, deutlich überwiegt“, erläutert Thomé. Gleichwohl habe sich die IHK nach intensiver Abwägung im Rahmen des Runden Tisches Handel für die Aufrechterhaltung des so genannten „Schwerpunktprinzips“ ausgesprochen, sofern die Werbung für Non-Food-Waren deutlich reduziert wird und keine Sonderaktionen mehr erfolgen. „Diese Selbstverpflichtung muss jetzt aber auch eingehalten werden. Sie ist unerlässliche Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander, die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens in der Branche und nicht zuletzt für den Fortbestand des zwischen allen Beteiligten erzielten Commitments“, so Thomé.
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