Vor wenigen Tagen stellte das Bundesinnenministerium (BMI) im Rahmen einer Verbändeanhörung einen Referentenentwurf für die Änderung des Gesetzes zum Ausländerzentralregister (AZR, AZRG) vor. Damit will das Ministerium die Digitalisierung im Ausländer- und Asylwesen verbessern. Geplant ist die Datenbestände zwischen dem AZR und weiteren mit Ausländern befassten Behörden zu „synchronisieren“. Dafür ist u.a. vorgesehen, dass im AZR von Ausländern vorgelegte Dokumente sowie behördliche Entscheidung über Asyl, Aufenthalt, Einreisebedenken oder politisches Betätigungsverbot vorgehalten werden, um sie bei Bedarf kurzfristig digital zu übermitteln. Außerdem ist geplant im AZR ausländische Personenidentitätsnummern aufzunehmen, die nicht nur zur Identifizierung genutzt werden können, sondern auch zum Datenaustausch zwischen deutschen und Heimatbehörden. Obwohl die Wohnadressen schon in den Melderegistern gespeichert sind, sollen sie für Nicht-EU-Bürger künftig auch ins AZR aufgenommen und generell zum Abruf bereitgestellt werden.

Der Entwurf plant eine Ausweitung der behördlichen Befugnisse ohne aber auch nur an einer Stelle die Transparenz für die Betroffenen und deren Möglichkeit, rechtliches Gehör zu erhalten, zu verbessern. Da es sich hier um hochsensible Informationen handelt, die Auskunft über politische Verfolgung, über prekäre Familienverhältnisse oder über Notsituationen geben, wird sowohl vom Verfassungsrecht wie von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gefordert, dass ein solches Gesetz Schutzvorkehrungen für die Betroffenen vorsieht.

Dazu der DVD-Vorsitzende Frank Spaeing: „Das Gesetz zum AZR müsste generell wegen Datenschutzverstößen umfassend überarbeitet werden. Statt die Rechte der Betroffenen auf den europaweit geltenden Standard zu bringen, wird mit dem BMI-Entwurf die Entrechtung und Bevormundung der Ausländer weiter vorangetrieben. Der Entwurf darf so nicht Gesetz werden.“

Der stellvertretende DVD-Vorsitzende Werner Hülsmann ergänzt: „Die vom Innenministerium durchgeführte Verbändeanhörung war eine Farce: Soweit bekannt, wurde kein Datenschutzverband beteiligt, obwohl es im Entwurf durchgängig um verschärfte Dateneingriffe geht. Und eine Frist von 4 Tagen zur Stellungnahme auf einen über 100-seitigen Gesetzentwurf verhindert, dass sich Experten qualifiziert mit einer derart schwerwiegenden Gesetzesänderung auseinandersetzen können.“

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